Common use of Umbuchung Clause in Contracts

Umbuchung. Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültig­ keitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketaus­ stellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart „MIXX“, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der am Ende dieser Reise­ und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Entschädigungssätze unter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.

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Samples: www.ftigroup-service.de, www.ftigroup-service.de

Umbuchung. Auf Ihren Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30ändert Norwegian Ihre Reiseanmeldung ab (Umbuchung), sofern entsprechende Platzverfügbarkeiten vorhanden sind. Tag vor Anreise innerhalb des Gültig­ keitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Hotelprogramms, der Unterkunft Kabine oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) Beförderungsart. Norwegian berechnet hierfür bis zum 42. Tag vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 Abreise pro Person anEUR 50 Umbuchungsgebühr. Für Umbuchungen Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaften (abhängig von Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden Ihrem gewählten Flugtarif) und alle anderen uns von unseren Leistungsträgern berechneten Kosten werden immer zusätzlich berechnet. Wollen Sie ab dem 41. Tag vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketaus­ stellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.)Reiseantritt umbuchen, so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung kann diese Umbuchung, sofern sie überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 9 (2) 6.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaften und alle anderen uns von unseren Leistungsträgern berechneten Kosten werden immer berechnet. Die Bei Umbuchung ist für Reisen von Suiten, Concierge und The Haven by Norwegian®-Suites (Kategorien beginnend mit Linienflügen“S”, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart „MIXX, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Produktbereich „Cars & CamperCgehören, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der am Ende dieser Reise­ und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Entschädigungssätze “H”) gelten Umbuchungsgebühren pro Person analog zu den unter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossenXxxxxx 6.1.2 genannten Rücktrittsgebühren.

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Samples: www.ncl.com

Umbuchung. Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültig­ keitszeitraum Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit Verfügbar- keit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft Unter- kunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungs- gebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen Umbu- chungen von Leistungen „driveFTI“ Mietwagen bis 24 Stunden vor Mietbeginn Miet- beginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger Leis- tungsträger (z.B. Ticketaus­ stellungskosten Ticketausstellungskosten etc.) anfallenan- fallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung Rei- seleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit LinienflügenLini- enflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart „MIXX“, für Reisen Rei- sen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, Camper und für Kreuzfahrten sowie ausgeschlossen. Ein Umbuchungsaus- schluss besteht darüber hinaus für gebuchte Einzelleistungen Einzel- leistungen und Reiseleistungen ,für Reiseleistungen, für die gemäß der am Ende dieser Reise­ Reise- und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Zahlungsbedingun- gen bekanntgebenenen Entschädigungssätze unter un- ter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze Entschädigungs- sätze vereinbart sind, ausgeschlossen.

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Samples: www.svflorette.com

Umbuchung. Auf Wunsch 8.1 Ein Anspruch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültig­ keitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Xxxxx folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher Extra Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom FlexPreis oder Umbuchung vom Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher Extra Preis auf den FlexPreis 150 Euro p. P. bzw. auf Simply Costa 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung/Personenersetzung) werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person anp. P. berechnet, außer bei Linienflügen ab 5 Wochen bis 4 Tage vor Abflug. Für Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“ Hier bedarf es der Rückbestätigung durch Costa, und eventuell anfallende Kosten (bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens zu 300 Euro p. P.) werden der Leistungsträger (z.B. Ticketaus­ stellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert Buchung belastet. Führt Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (HotelPreise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnetgilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart „MIXX“, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der am Ende dieser Reise­ und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Entschädigungssätze unter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossenmöglich.

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Samples: www.allcruises24.com

Umbuchung. Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30Hat der Kunde bei Take Memories GmbH & Co. KG verbindlich eine Reise gebucht, so sind die von ihm vertraglich vereinbarten Reisedaten grundsätzlich bindend. Tag vor Anreise Der Kunde hat daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Änderungen für einen Termin, der innerhalb des Gültig­ keitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des ReiseantrittsReiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft Unterkunft, der Beförderungsart oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder „Baus“ oder „City“) vor Fluglinie (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Für Take Memories GmbH & Co. KG kann lediglich versichern, bemüht zu sein, Kundenwünsche nach Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketaus­ stellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnetzu realisieren. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen hierfür entstehenden Kosten hat jedoch der Reiseart „MIXX“, für Reisen Kunde zu tragen. Die Kosten belaufen sich bis 45 Tage vor Reiseantritt auf eine Umbuchungsgebühr von mindestens 25 Euro zuzüglich der Gebühren des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & CamperLeistungsträgers pro Person. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter Einhaltung der in diesen Bestimmungen aufgeführten Regelungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht zum Produktbereich „Cars bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Ferner stellen Buchungen von im Katalog ausgeschriebenen Anschlussprogrammen sowie Hotelverlängerungen, die über Take Memories GmbH & Camper“ gehörenCo. KG gebucht werden, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der am Ende ausdrücklich keine Umbuchungen im Sinne dieser Reise­ und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Entschädigungssätze unter dem Buchstaben D. gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossenBestimmungen dar.

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Samples: www.takememories.com