Umbuchungen. 5.1. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern das Ferienwerk seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmers nach der Buchung der Reise und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, erhebt das Ferienwerk eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € je Änderungsvorgang. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung von dem Reiseteilnehmer zu zahlen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiert.
5.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Umbuchungen. Die erste Umbuchung eines Auftrages ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 an.
Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 100 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3. Umbuchungen auf Sonderangebote sind leider nicht möglich.
Umbuchungen. (1) Umbuchungen sind Änderungen von Gästenamen, Ankunfts- oder Abreiseterminen, Verpflegungsart oder sonstigen gebuchten Leistungen für im Übrigen gleich bleibende bzw. verlängerte Aufenthalte der Gäste.
(2) Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, gegenüber dem Xxxx keine Entgelte für Umbuchungen (Änderungen von Gästenamen, Ankunfts- oder Abreiseterminen, Verpflegungsart oder sonstigen gebuchten Leistungen) zu erheben. Die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH schuldet dem Leistungsträger ihrerseits in keinem Falle ein Umbuchungsentgelt.
Umbuchungen. 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunfl oder der Be- förderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung oder Namensänderung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunde erheben. Dieses beträgt bis 30 Tage vor Abreise:
a) für Flüge zwischen EUR 100,- und EUR 300,- pro Person, je nach gewählter Flug- gesellschafl.
b) für Mietwagen, Unterkünfle und Touren EUR 25,- pro Person und Leistung.
5.2 Bei Umbuchungswünschen, die die Verschiebung anderer Leistungen nach sich ziehen, werden für die ebenfalls betroffenen Leistungen die gleichen Umbuchungsgebühren berechnet wie unter Punkt 5.1.
5.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge- führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4 Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person und Leistung.
Umbuchungen. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann plantours & Partner bei der Umbuchung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisenden erheben.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist nach Ziffer 7.1 erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Umbuchungen. Änderungen der Reservierung der Unterkunft oder der Person des Reisend- en gelten als Umbuchung. Für die Umbuchung werden keine Gebühren vom Auftraggeber erhoben. Umbuchungen die zu einer verkürzten Aufenthaltsdauer im gebuchten Be- herbergungsbetrieb/zum Wechsel des Beherbergungsbetriebs oder zu einer Verringerung der Zahl der Reisenden führen, gelten als Teilstornierung. Es gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1.5 dieser Vermittlungsbedingungen.
Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Ferienziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung dennoch vorgenommen, kann ST bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Kunden erheben.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Umbuchungen. Auf Wunsch des Kunden nimmt DC – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt DC eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Umbuchungen. Bei Umbuchungen werden die in den Reisebedindungen festgelegten Gebühren erhoben. In keinem Fall darf die Agentur vom Kunden zusätz- liche Gebühren verlangen.