Umbuchung. Eine versicherte Umbuchung im Rahmen des Umbuchungsgebührenschutzes liegt dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Reiseteilnehmer, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der gebuchten Saison bis maximal 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung (kürzer als 42 Tage vor Reiseantritt) sind die Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters bei Eintritt eines versicherten Ereignis- ses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten im Rahmen der Reise-Rück- trittskosten-Versicherung versichert. Ohne schuldhaftes Zögern. Insbesondere nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- halb der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist unter Beachtung der jeweiligen Stornostaffel des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers schnellstmöglich zu stor- nieren, um die Stornokosten niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Bitte beachten Sie hierzu auch den kostenfreien Storno-Informations-Service. Versicherte Personen sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung oder im Zah- lungsbeleg namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein/Reise- bestätigung beschriebene Personenkreis.
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Sources: Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen
Umbuchung. Eine versicherte Umbuchung im Rahmen des Umbuchungsgebührenschutzes liegt dann vor, wenn eine Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Reiseteilnehmer, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der gebuchten Saison bis maximal 42 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung (kürzer als 42 Tage vor Reiseantritt) sind die Umbuchungsgebühren des Reiseveranstalters bei Eintritt eines versicherten Ereignis- ses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten im Rahmen der Reise-Rück- trittskosten-Versicherung versichert. Ohne schuldhaftes Zögern. Insbesondere nach Eintritt des Versicherungsfalls inner- halb der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist unter Beachtung der jeweiligen Stornostaffel des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers schnellstmöglich zu stor- nierenstornieren, um die Stornokosten niedrig zu halten (Schadenminderungspflicht). Bitte beachten Sie hierzu auch den kostenfreien Storno-Informations-Service. Versicherte Personen sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung oder im Zah- lungsbeleg namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein/Reise- bestätigung beschriebene Personenkreis.
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