Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzperson Musterklauseln

Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzperson. (1) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, von Zusatzleistungen oder der Beförderungsart („Umbuchung“) nach Vertragsabschluss besteht nicht, es sei denn, die Umbuchung ist erforderlich, weil der Reiseveranstalter keine bzw. eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Nimmt der Kunde bzw. Mitreisende einzelne Reiseleistungen – zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveran- stalter bereit und in der Lage war – nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, hat er keinen An- spruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmun- gen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Pauschalreisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstal- ter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung ent- fällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzperson. 8.1 Xxxxxx Kurzreisen wird sich bemühen, auf Wunsch des Kunden Änderungen der in der Buchungsbestätigung genannten Reiseleistungen oder Termine vorzunehmen (z. B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder von Zusatzleistungen, jede Änderung im Folgenden: Umbuchung). Xxxxxx Kurzreisen ist jedoch nicht verpflichtet, Umbuchungen vorzunehmen.