Umfang der Erstattung Musterklauseln

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.