Umfang der Mängelrechte. Der Auftragnehmer schuldet mangelfreie Lieferungen und Leistungen. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale sowie die vom Auftragnehmer garantierten Merkmale und Werte aufweisen sowie dem Verwendungszweck, dem neuesten Stand der Technik und den einschlägigen Bestimmungen von Behörden, Berufsge‐ nossenschaften und Fachverbänden entsprechen.
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Samples: General Terms and Conditions
Umfang der Mängelrechte. Der Auftragnehmer schuldet mangelfreie Lieferungen und Leistungen. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale sowie die vom Auftragnehmer garantierten garantierte Merkmale und Werte aufweisen sowie dem Verwendungszweck, dem neuesten Stand der Technik und den einschlägigen Gesetzen sowie Bestimmungen von Behörden, Berufsge‐ nossenschaften Behörden und Fachverbänden entsprechenentsprechen und dürfen keine Mängel aufweisen. Soweit dem Auftragnehmer das Bestimmungsland der Lieferungen und Leistungen bekannt ist, sind dortige Gesetze und Bestimmungen einzuhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Umfang der Mängelrechte. Der Auftragnehmer schuldet mangelfreie Lieferungen und Leistungen. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale sowie die vom Auftragnehmer garantierten garantierte Merkmale und Werte aufweisen sowie dem Verwendungszweck, dem neuesten Stand der Technik und den einschlägigen Gesetzen sowie Bestimmungen von Behörden, Berufsge‐ nossenschaften Behörden und Fachverbänden entsprechenentsprechen und dürfen keine Mängel aufweisen. Soweit dem Auftragnehmer das Bestimmungsland der Leistungen bekannt ist, sind dortige Gesetze und Bestimmungen einzuhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Umfang der Mängelrechte. Der Auftragnehmer schuldet mangelfreie Lieferungen und Leistungen. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale sowie die vom Auftragnehmer garantierten garantierte Merkmale und Werte aufweisen sowie dem Verwendungszweck, dem neuesten neusten Stand der Technik und den einschlägigen Bestimmungen von Behörden, Berufsge‐ nossenschaften Behörden und Fachverbänden entsprechenentsprechen und dürfen keine Mängel aufweisen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen