Stimmrechte Musterklauseln

Stimmrechte. (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 193804 % 0,56 % Summe 193804 0,56 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1636674 4,73 % Summe 1636674 4,73 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
Stimmrechte. Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.
Stimmrechte. Die Anleger haben das Recht, über alle Angelegenheiten der Investmentgesellschaft Beschlüsse zu fassen, sofern es sich nicht um Geschäftsführungsmaßnahmen im Sinne von § 8 des Gesell- schaftsvertrages handelt oder der Gesellschafterbeschluss der gesetzmäßigen Erfüllung der Pflichten der Komplementärin oder der Verwaltungsgesellschaft entgegensteht. Der Beschlussfas- sung unterliegen insbesondere die Feststellung des Jahres- abschlusses für die Geschäftsjahre ab 2019 (im Falle der Verlän- gerung des Beitrittszeitraums gemäß § 6 (1) des Gesellschafts- vertrages über den 31.03.2020 hinaus für die Geschäftsjahre ab 2020), die Entlastung der Gründungsgesellschafter, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft, die Xxxx des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2020 bzw. im Falle der Verlängerung des Beitritts- zeitraums gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages über den 31.03.2020 hinaus ab dem Geschäftsjahr 2021, die vorzeitige Auf- lösung der Investmentgesellschaft sowie sonstige Gegenstände, die von der Verwaltungsgesellschaft auf Basis ihrer Aufgaben- übernahme durch den Bestellungsvertrag den Gesellschaftern zur Abstimmung vorgelegt werden oder für die im Gesellschafts- vertrag bzw. durch zwingendes Gesetzesrecht eine Beschlussfas- sung vorgesehen ist. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und 2018 (sowie im Falle der Verlänge- rung des Beitrittszeitraums gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsver- trages über den 31.03.2020 hinaus für das Geschäftsjahr 2019) erfolgt durch die Komplementärin. Entsprechendes gilt für die Xxxx des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 (sowie im Falle der Verlängerung des Beitrittszeitraums gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages über den 31.03.2020 hinaus für das Geschäftsjahr 2020). Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften werden Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Beschlüsse über die Ände- rungen des Gesellschaftsvertrages, den Ausschluss eines Gesell- schafters gemäß § 20 (3) des Gesellschaftsvertrages und die vor- zeitige Auflösung der Investmentgesellschaft bedürfen jeweils einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung der Komplementärin bzw. im Falle des Ausschlusses der Komplementärin der Zustimmung der Treu- händerin, wobei die Komplementärin ihr Zustimmungsrecht im Bestellungsvertrag auf die Verwaltungsgesellschaft übertra...
Stimmrechte. (§§ 33, 34 WpHG) ISIN absolut in % direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) DE0005565204 1640505 % 4,74 % Summe 1604505 4,74 % b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: - b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -
Stimmrechte. Da es sich um einen FCP handelt, ist der Besitz von Anteilen nicht mit einem Stimmrecht verbunden, und Entscheidungen werden von der Verwaltungsgesellschaft getroffen. • Form der Anteile Die Anteile werden in Form von Inhaberanteilen oder verwalteten Namensanteilen ausgegeben. Sie werden nicht als reine Namensanteile ausgegeben. • Gegebenenfalls vorgesehene Dezimalisierung (Stückelung) Es besteht die Möglichkeit der Zeichnung und Rücknahme von Tausendsteln von Anteilen.
Stimmrechte. (§§ 33, 34 WpHG) b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Stimmrechte. Auf jeder Versammlung hat (a) bei einer Abstimmung durch Handzeichen jeder persönlich anwesende oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber eine Stimme und (b) bei einer Abstimmung mit Stimmzetteln jeder persönlich anwesende oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertretene Anteilinhaber eine Stimme für jeden von ihm gehaltenen Anteil. Bezüglich der jeweiligen Rechte und Interessen der Anteilinhaber verschiedener Teilfonds oder Anteilsklassen gelten die vorstehenden Bestimmungen mit folgenden Modifizierungen:
Stimmrechte. Jede Xxxxx berechtigt zu einer Stimme in der Generalversammlung.
Stimmrechte. Zusätzlich zu einer Stimme je vollem Anteil, die dem Inhaber in der Hauptversammlung zusteht, hat der Inhaber von Anteilen einer bestimmten Klasse in einer Sonderversammlung der Inhaber der Anteile dieser Klasse für jeden vollen Anteil dieser Klasse, deren Inhaber er ist, eine Stimme.
Stimmrechte. Der Verleiher kann nur dann abstimmen, wenn die verliehenen Wertpapiere zurückgerufen werden. Im Falle eines Rückrufs der verliehenen Wertpapiere erhält der Verleiher diese möglicherweise nicht innerhalb der für die Stimmabgabe festgelegten Frist. Erhalt von Beträgen anstelle von Ausschüttungen, Anrechte auf Wertpapiere und andere Kapitalmaßnahmen Der Verleiher erhält möglicherweise nicht rechtzeitig Anrechte die sich aus dem rechtlichen Besitz der Wertpapiere ergeben, Beträge anstelle von Ausschüttungen oder andere Ergebnisse von Kapitalmaßnahmen, wenn der Entleiher nicht in der Lage ist, diese Anrechte rechtzeitig zu bearbeiten.