Common use of Umfang des Störungsbeseitigungsservices Clause in Contracts

Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment umfasst die technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung der Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb der VR Payment (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment bereitgestellten oder eingebrachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der VR Payment); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.

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Samples: vr-payment.de

Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment Bank umfasst die technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich täg- lich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung Wiederherstel- lung der Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf folgende fol- gende Ursachen zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb der VR Payment Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere insbeson- dere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment Bank bereitgestellten oder eingebrachten eingebrach- ten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen angegebe- nen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsan- weisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der VR PaymentBank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.

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Samples: www.vvr-bank.de

Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment Bank umfasst die technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich täg- lich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung Wiederherstel- lung der Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf folgende fol- gende Ursachen zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb der VR Payment Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment Bank bereitgestellten oder eingebrachten einge- brachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen ange- gebenen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der VR PaymentBank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.

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Samples: www.vrbank-hsh.de

Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment Bank umfasst die technische techni- sche Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Funktionsfä- higkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen Stö- rungen und Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen zurückzufüh- ren sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb Netz- betrieb der VR Payment Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des VertragspartnersVertragspart- ners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere insbeson- dere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment Bank bereitgestellten oder eingebrachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsmaßnahmen War- tungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsanwei- sung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus Van- dalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen der VR PaymentBank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.

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Samples: www.kd-bank.de