Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der Bank umfasst die techni- sche Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wiederherstellung der Funktionsfä- higkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Stö- rungen und Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzufüh- ren sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netz- betrieb der Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspart- ners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die Bank bereitgestellten oder eingebrachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen War- tungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchsanwei- sung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Van- dalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfül- lungsgehilfen der Bank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der Bank umfasst die techni- sche technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich täg- lich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wiederherstellung Wiederherstel- lung der Funktionsfä- higkeit Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Stö- rungen Störungen und Schäden, die auf folgende fol- gende Ursachen zurückzufüh- ren zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netz- betrieb Netzbetrieb der Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspart- nersVertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die Bank bereitgestellten oder eingebrachten eingebrach- ten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen War- tungsmaßnahmen angegebe- nen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchsanwei- sung Gebrauchsan- weisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Van- dalismus Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen der Bank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der Bank umfasst die techni- sche technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich täg- lich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wiederherstellung Wiederherstel- lung der Funktionsfä- higkeit Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Stö- rungen Störungen und Schäden, die auf folgende fol- gende Ursachen zurückzufüh- ren zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netz- betrieb Netzbetrieb der Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspart- nersVertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere insbe- sondere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die Bank bereitgestellten oder eingebrachten einge- brachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen War- tungsmaßnahmen ange- gebenen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchsanwei- sung Gebrauchs- anweisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Van- dalismus Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen der Bank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der Bank VR Payment umfasst die techni- sche technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wiederherstellung Wie- derherstellung der Funktionsfä- higkeit Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Stö- rungen Störungen und Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzufüh- ren zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netz- betrieb Netzbetrieb der Bank VR Payment (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspart- nersVertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbeson- dere insbe- sondere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die Bank VR Payment bereitgestellten oder eingebrachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen War- tungsmaßnahmen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchsanwei- sung Gebrauchs- anweisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Van- dalismus Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen der BankVR Payment); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb