Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment umfasst die technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung der Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb der VR Payment (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment bereitgestellten oder eingebrachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der VR Payment); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment Bank umfasst die technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich täg- lich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung Wiederherstel- lung der Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf folgende fol- gende Ursachen zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb der VR Payment Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere insbeson- dere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment Bank bereitgestellten oder eingebrachten eingebrach- ten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen angegebe- nen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsan- weisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der VR PaymentBank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Samples: www.vvr-bank.de
Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment Bank umfasst die technische Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich täg- lich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung Wiederherstel- lung der Funktionsfähigkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf folgende fol- gende Ursachen zurückzuführen sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb der VR Payment Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment Bank bereitgestellten oder eingebrachten einge- brachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen ange- gebenen Wartungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der VR PaymentBank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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Umfang des Störungsbeseitigungsservices. Der Störungsbeseitigungsservice der VR Payment Bank umfasst die technische techni- sche Beratung und Störungsaufnahme über eine täglich rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline sowie – vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes – die Wie- derherstellung Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Funktionsfä- higkeit der Terminals. Er umfasst nicht die Beseitigung von Störungen Stö- rungen und Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen zurückzufüh- ren sind: • Änderungen der Voraussetzungen der Zulassung zum Netzbetrieb Netz- betrieb der VR Payment Bank (vgl. hierzu Ziffer 5.1); • Pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten des VertragspartnersVertragspart- ners, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, insbe- sondere insbeson- dere durch unsachgemäße Bedienung, Verwendung von nicht durch die VR Payment Bank bereitgestellten oder eingebrachten Programmen auf dem POS-Terminal oder Unterlassen der in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsmaßnahmen War- tungsmaßnahmen durch den Vertragspartner; • Pflichtwidriges oder rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sonstiger Dritter, insbesondere nicht der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsanwei- sung entsprechende Nutzung des Terminals, Akte von Vandalismus Van- dalismus oder Zugriffe unbefugter Dritter auf das Terminal (es sei denn, es handelt sich um das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen der VR PaymentBank); • Höhere Gewalt, insbesondere Wasser- oder Brandschäden. • Dem Vertragspartner obliegt eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Zumutbaren zur Analyse und Beseitigung der Störung.
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