Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-Terminal die im System ei- nes Kooperationspartners von einem Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte, so gibt der kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Termi- nal gegenüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber verein- barten Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und Nr. 7 genannten Anforderungen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleis- ter dem girocard-System angeschlossen, ist weiterhin Voraussetzung, dass der gi- rocard-Umsatz einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens (Inkasso-Zahlungs- dienstleister) innerhalb von 8 Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch das Unternehmen bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungs- dienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Um- satzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleis- ters. Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf Anforde- rung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen bezüg- lich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) unverzüg- lich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Girocard Participation Agreement
Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-Terminal die im System ei- nes eines Kooperationspartners von einem Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte, so gibt der kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Termi- nal Terminal gegenüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber verein- barten vereinbarten Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und Nr. 7 genannten Anforderungen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleis- ter Zahlungsdienstleister dem girocard-girocard- System angeschlossen, ist weiterhin Voraussetzung, dass der gi- rocard-girocard- Umsatz einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens (Inkasso-Inkasso- Zahlungs- dienstleister) innerhalb von 8 Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch das Unternehmen bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Um- satzes Umsatzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleis- tersZahlungsdienstleisters. Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf Anforde- rungAnforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen bezüg- lich bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) unverzüg- lichunverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Girocard Participation Agreement
Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen angeschlos¬sen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-Terminal die im System ei- nes eines Kooperationspartners von einem Kreditinstitut ausgegebene ausge- gebene Debitkarte, so gibt der kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners Kooperations- partners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Termi- nal Terminal gegenüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber verein- barten vereinbarten Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und Nr. 7 genannten Anforderungen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleis- ter kartenausge- bende Zahlungsdienstleister dem girocard-System angeschlossen, ist weiterhin VoraussetzungVorausset¬zung, dass der gi- rocardgirocard-Umsatz einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens (Inkasso-Zahlungs- dienstleisterZahlungsdienstleister) innerhalb von 8 Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch das Unternehmen Unterneh- men bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Um- satzes Umsatzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleis- tersZahlungsdienstleisters. Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf Anforde- rungAnforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen bezüg- lich bezüglich des reklamierten re¬klamierten girocard-Umsatzes Umsat- zes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) unverzüg- lichunverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Händlerbedingungen Für Die Teilnahme Am Electronic Cash System
Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister. Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-girocard- Terminal die im System ei- nes eines Kooperationspartners von einem Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte, so gibt der kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Termi- nal Terminal gegenüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber verein- barten vereinbarten Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und Nr. 7 genannten Anforderungen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleis- ter Zahlungsdienstleister dem girocard-System angeschlossen, ist weiterhin Voraussetzung, dass der gi- rocardgirocard-Umsatz einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens (Inkasso-Zahlungs- dienstleisterZahlungsdienstleister) innerhalb von 8 Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch das Unternehmen bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Um- satzes Umsatzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleis- tersZahlungsdienstleisters. Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf Anforde- rungAnforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen bezüg- lich bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) unverzüg- lichunverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Händlerbedingungen