Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung Musterklauseln

Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Der LN darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen. Eine Abtretung der dem LN aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ohne Zustimmung des LG ausgeschlossen. Der LG ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen und hierbei auch einen Forderungsverkauf vorzunehmen.
Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Der Mietkäufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen. Eine Abtretung der dem Mietkäufer aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen und hierbei auch einen Forderungsverkauf vorzunehmen.
Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers wegen eigener Ansprüche gegen HLS ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Der Auftragnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Gegenforderungen, die mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Zur Abtretung von Ansprüchen sowie der Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen HLS bedarf der Auftragnehmer vorherigen schriftlichen Einwilligung seitens HLS; § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. Der Mieter verzichtet gegenüber KS auf ein Zurückbehaltungsrecht, sofern nicht Rechte aus diesem Vertrag betroffen sind. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn Ansprüche des Mieters rechtskräftig festgestellt oder von KS anerkannt sind. Eine Abtretung der dem Mieter aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche ist ausgeschlossen. KS ist berechtigt, die ihr zustehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte zu übertragen.
Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. 9.1 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Forderungen gegenüber der SV unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder eine gerichtliche Feststellung seiner Forderung entscheidungsreif ist. Weitergehende Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. 9.2 Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen die SV nur nach vorheriger Zustimmung der SV berechtigt. 9.3 SV ist ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Zurückbehaltung, Aufrechnung, Abtretung. 15.1. Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungs-rechte stehen dem Lieferanten nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder auf demselben Vertragsverhältnis wie der Anspruch von WOLFFKRAN beruht und im Gegenseitigkeitsverhältnis zu diesem steht. 15.2. Forderungen gegenüber WOLFFKRAN können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WOLFFKRAN abgetreten werden.

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  • Aufrechnung, Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 14.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 14.2 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 4.1 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 4.2 Auf ein nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden Zurückbehaltungsrecht kann sich der Besteller nicht berufen.

  • Zurückbehaltungsrecht Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

  • Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

  • Aufrechnungsverbot Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungs- unfähig ist.

  • Versicherung für fremde Rechnung Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung? (1) Rechte aus dem Vertrag

  • Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht. 3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.