Umsatztransaktion, Zahlungsverkehr Musterklauseln

Umsatztransaktion, Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr wird über SIX Payment Services (Europe) S.A. (nachstehend „SPS“) abgewickelt. Für die Durchführung des ZVD hat das Vertragsunternehmen (nachstehend „VU“) ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister zu unterhalten. Änderungen das Zahlungskontos sowie der Anschrift des VU teilt das VU SPS unverzüglich mit. Nach erfolgreicher Autorisierung erteilt das VU SPS den Auftrag, die Forderungen des VU im Lastschriftverfahren zum Einzug einzureichen. SPS oder eine von ihr beauftragte Stelle zieht die Forderungen des VU periodisch von den Konten der Karteninhaber ein und schreibt den Lastschriftbetrag dem Girokonto des VU unter dem Vorbehalt des Eingangs des Gegenwerts gut. Das VU tritt hiermit die jeweiligen Forderungen gegen den Karteninhaber n SPS ab. SPS nimmt die Abtretung an. Kann die Forderung im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden, ist SPS zur Rückabtretung berechtigt. Der Zahlungsverkehr im Rahmen der Kreditkartenabwicklung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Erbringt SPS als Zahlungsdienstleister gegenüber dem VU einen Zahlungsdienst im Sinne des § 1 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (nachstehend „ZAG“), wird SPS im Hinblick auf Geldbeträge, die sie vom VU oder über einen anderen Zahlungsdienstleister für die Ausführung des Zahlungsdienstes entgegengenommen hat, die Vorgaben des § 13 ZAG beachten und diese Geldbeträge z.B. auf ein offenes Treuhandkonto verbringen.
Umsatztransaktion, Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr wird über die VÖB-ZVD Processing GmbH (VÖB-ZVD Processing) abgewickelt. Für die Durchführung des ZVD- Clearing hat das Vertragsunternehmen (VU) ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister zu unterhalten. Änderungen des Zahlungskontos sowie der Anschrift des VU teilt das VU der VÖB- ZVD Processing unverzüglich mit. Nach erfolgreicher Autorisierung erteilt das Vertragsunternehmen (VU) der VÖB-ZVD Processing den Auftrag, die Forderungen des VU im Lastschriftverfahren zum Einzug einzureichen. Die VÖB-ZVD Processing oder eine von ihr beauftragte Stelle zieht die Forderungen des VU periodisch von den Konten der Karteninhaber ein und schreibt den Lastschriftbetrag dem Girokonto des VU unter dem Vorbehalt des Eingangs des Gegenwerts gut. Das VU tritt hiermit die jeweiligen Forderungen gegen den Karteninhaber an die VÖB-ZVD Processing ab. Die VÖB-ZVD Processing nimmt die Abtretung an. Kann die Forderung im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden, ist die VÖB-ZVD Processing zur Rückabtretung berechtigt. Der Zahlungsverkehr im Rahmen der Kreditkartenabwicklung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung Erbringt die VÖB-ZVD Processing als Zahlungsdienstleister gegenüber dem Vertragsunternehmen einen Zahlungsdienst im Sinne des § 1 Abs. 2 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz („ZAG“), wird die VÖB-ZVD Processing im Hinblick auf Geldbeträge, die sie vom Vertragsunternehmen oder über einen anderen Zahlungsdienstleister für die Ausführung des Zahlungsdienstes entgegengenommen hat, die Vorgaben des § 13 ZAG beachten und diese Geldbeträge z.B. auf ein offenes Treuhandkonto verbringen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.