Common use of Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Clause in Contracts

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. (3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie unter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen in Textform die unbefristete Befreiung von Ihrer Beitragszahlungspflicht oder bereits zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode (siehe § 2 Absatz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung) die Herabsetzung Ihres Beitrags verlangen. In den genannten Fällen wird Ihre Rente einschließlich der Todesfallleistung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalku- lation unter Zugrundelegung des Rückkaufswerts (siehe Absatz 2) und Abzug eventuell rückständiger Beiträge neu berechnet. Die Beitragsherabsetzung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen verbun- den sein. Insbesondere der Abzug der Abschluss- und Vertriebskosten (siehe § 5) führt dazu, dass zu- nächst nur ein geringer Kapitalbetrag für die Bildung der beitragsfreien Rente vorhanden ist. Dieser Betrag erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Sofern Beitragsrückstände nicht vorhanden sind, erreicht die beitragsfreie Rente jedoch mindestens einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Garantiebetrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beitragsfreistel- lung abhängt. Eine Übersicht über die garantierten beitragsfreien Renten können Sie dem Versiche- rungsschein entnehmen.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. (34) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie sich unter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen in Textform die unbefristete Befreiung Fristen, ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht oder bereits zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode (siehe § 2 Absatz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung) die Herabsetzung Ihres Beitrags verlangenbefreien lassen, soweit nicht verbrauchte Beitragsteile zur Verfügung stehen. In den genannten Fällen wird Ihre diesem Fall setzen wir die versicherte Rente einschließlich der Todesfallleistung ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrund- lagen der Prämienkalkulation errechnet wird. Für diese Berechnung werden, soweit vorhanden, nicht ver- brauchte Beitragsteile zugrunde gelegt. Diese entsprechen dem mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalku- lation unter Zugrundelegung des Rückkaufswerts (siehe Absatz 2) und Abzug eventuell rückständiger Beiträge neu berechnet. Die Beitragsherabsetzung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen verbun- den sein. Insbesondere Prämienkalkulation zum Schluss der Abzug laufenden Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital der Versicherung, das sich bei sofortiger Ver- rechnung der Abschluss- und Vertriebskosten (siehe § 5) führt dazumit den ein- gehenden Beiträgen ergibt. Von dem so ermittelten Betrag wird ein Abzug einbehalten. Der Abzug beträgt 75 %, mindestens jedoch 6 % der garantierten jährlichen Berufsunfähigkeits- leistung. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für ange- messen, weil mit ihm die Veränderung der Risikolage des ver- bleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen, dass zu- nächst nur ein geringer Kapitalbetrag für die Bildung der beitragsfreien Rente vorhanden aufgrund Ihrer Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herab- gesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dieser Betrag erreicht auch in Rückständige Beiträge werden verrechnet. Unter den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Sofern Beitragsrückstände nicht vorhanden sind, erreicht die beitragsfreie Rente jedoch mindestens einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Garantiebetrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beitragsfreistel- lung abhängt. Eine Übersicht über die garantierten beitragsfreien Renten gleichen Voraussetzungen können Sie dem Versiche- rungsschein entnehmenauch eine befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 24 Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den bisherigen Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Die versicherte Rente wird für den Zeitpunkt des Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werden auf Basis der Veränderung der Beitrags- zahlung angepasst. Rückständige Beiträge werden verrechnet.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. (35) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie unter Beachtung der zum dort genannten Termine und Fristen in Textform die unbefristete Befreiung Termin schriftlich verlangen, ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht oder bereits befreit zu Beginn werden. Bei der nächsten Versicherungsperiode (siehe § 2 Absatz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Lebensversicherung) die Herabsetzung Ihres Beitrags verlangenBeitragsfreistellung wird kein Abzug erhoben. In den genannten Fällen Im Falle einer vollständigen Beitragsfreistellung wird Ihre Rente einschließlich der Todesfallleistung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik die Mindest- todesfallsumme und – falls eine garantierte Leistung im Erle- bensfall vereinbart wurde – die garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebenslange garantierte monatliche Rente nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik herabgesetzt. Unter den gleichen Voraussetzungen können Sie auch eine befristete Beitragsfreistellung für eine Dauer von maximal 24 Monaten verlangen. Zum Ende dieser mit uns vereinbarten Dauer wird der Vertrag dann automatisch mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalku- lation unter Zugrundelegung des Rückkaufswerts (siehe Absatz 2) und Abzug eventuell rückständiger Beiträge neu berechnetbisherigen Beiträgen wieder in Kraft gesetzt. Die Beitragsherabsetzung oder Mindesttodesfallsumme und – falls eine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart wurde – die garantierte Erlebensfallsumme sowie die lebenslan- ge garantierte monatliche Rente werden für den Zeitpunkt des Beginns der befristeten Beitragsfreistellung sowie der Wieder- aufnahme der Beitragszahlung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die Leistungen werden auf Basis der Veränderung der Beitragszahlung angepasst. Rückständige Beiträge werden verrechnet. Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen verbun- den verbunden sein. Insbesondere In der Abzug Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (siehe vgl. § 517) führt dazu, dass zu- nächst nur ein geringer Kapitalbetrag geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung der einer beitragsfreien Rente vorhanden istVersicherungssumme zur Ver- fügung. Dieser Betrag erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Sofern Beitragsrückstände nicht vorhanden sind, erreicht die beitragsfreie Rente jedoch mindestens einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Garantiebetrag, dessen Höhe vom Zeitpunkt der Beitragsfreistel- lung abhängt. Eine Übersicht über die garantierten Nähere Informationen zur beitragsfreien Renten Versicherungs- summe können Sie dem Versiche- rungsschein Ihrem Persönlichen Vorschlag entnehmen.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. (3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 Nach § 165 VVG können Sie unter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen in Textform die unbefristete Befreiung von Ihrer Beitragszahlungspflicht oder bereits zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode (siehe § 2 Absatz 2 der Allgemeinen Bedingungen bei Versicherungen, für die Lebensversicherung) die Herabsetzung Ihres Beitrags laufende Beiträge zu zahlen sind, schriftlich verlangen, zum Schluss einer Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In den genannten Fällen wird Ihre diesem Fall setzen wir die ver- sicherte Xxxxx auf eine beitragsfreie Rente einschließlich der Todesfallleistung herab, die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalku- lation unter Zugrundelegung des Rückkaufswerts (siehe Absatz 2) und Abzug eventuell rückständiger Beiträge neu berechneterrech- net wird. Die Beitragsherabsetzung oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen verbun- den sein. Insbesondere der Abzug der Abschluss- und Vertriebskosten (siehe § 5) führt dazu, dass zu- nächst nur ein geringer Kapitalbetrag für Für die Bildung der beitragsfreien Rente vorhanden iststeht das mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital für die vereinbarten Versicherungsleistungen, mindestens jedoch der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der auf- sichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (vgl. Dieser Betrag erreicht § 8 Absatz 2 Satz 3) angesetzten tariflichen einmaligen Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt, zur Verfügung. Anstelle einer vollständigen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie auch eine teilweise Beitragsbefreiung verlan- gen. In diesem Fall setzen wir die vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung des verbleibenden Beitrags nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Zugrundelegung der Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode herab. Sowohl die vollständige als auch die teilweise Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der An- fangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Verrechnung von Abschlusskosten zunächst nur geringe Deckungskapitalien für die Bildung beitragsfreier Renten vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt die Summe Mittel in Höhe der gezahlten BeiträgeBeiträge für die Bildung beitragsfreier Renten zur Verfügung. Sofern Beitragsrückstände nicht vorhanden sind, erreicht die beitragsfreie Rente Die beitragsfreien Renten entsprechen jedoch mindestens einen den bei Vertragsabschluss Vertrags- abschluss vereinbarten GarantiebetragBeträgen, dessen deren Höhe vom Zeitpunkt der Beitragsfreistel- lung Beitragsfreistellung des Vertrages abhängt. Eine Übersicht über die garantierten Nähere Informationen zu den beitragsfreien Renten und ihrer Höhe im Fall einer vollständigen Beitragsfreistellung können Sie dem Versiche- rungsschein Ih- rer Garantiewerttabelle entnehmen. Bei teilweiser Beitragsfreistellung hängt die Höhe der herabgesetzten Rente von der Höhe des verbleibenden Beitrags und vom Zeitpunkt der Vertragsumstellung ab. Sofern Sie eine teilweise Beitragsfreistellung wün- schen, werden wir Ihnen die Höhe der herabgesetzten Rente auf Anfrage mitteilen.

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Samples: www.sparkasse-rheine.de