Umzugs-Service Musterklauseln

Umzugs-Service. Der 1&1 Umzugs-Service unterstützt beim Umzug eines Inter- netanschlusses vom bisherigen Anbieter zu 1&1. Er umfasst, soweit möglich, die Kündigung beim bisherigen Anbieter und die Übernahme der bisherigen Rufnummer beim Anbieter- wechsel z.B. von der Deutschen Telekom, Vodafone/Kabel Deutschland, O2 oder Unitymedia zu 1&1. Eine Übersicht der Anbieter, von denen eine Rufnummernportierung zu 1&1 mög- lich ist, kann im Bestellprozess eingesehen werden. Die Ruf- nummern werden anhand der im Bestellprozess angegebenen Informationen übernommen. Der Auftrag muss online bestä- tigt, bzw. in dem Anbieterwechsel-Formular unterschrieben und zurückgesendet werden. 1&1 beauftragt die Kündigung des Anschlusses beim bisheri- gen Anbieter direkt nach Zusendung der Bestelleingangsbe- stätigung. Die Übernahme des Anschlusses, bzw. der Rufnum- mern erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsendes beim bisherigen Anbieter. Die Haftung von 1&1 ist gemäß den Allgemeinen und Beson- deren Geschäftsbedingungen beschränkt. Es wird insbeson- dere auf die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 13 der AGB der 1&1 Telecom GmbH. hingewiesen. Kunden können den bestellten Internetanschluss für bis zu 30 Kalendertage nach Schaltung des Anschlusses testen (Son- derkündigung im 1. Monat). Im Falle, dass dem Kunden das jeweilige Produkt (bzw. die jeweiligen Produkte) nicht zusagt (bzw. zusagen), kann der Kunde innerhalb der 30 Kalender- tage nach Schaltung des Anschlusses jederzeit – ohne Angabe von Gründen – den Vertrag wieder beenden. Die Beendigung kann durch Anruf an der Hotline ausgesprochen werden. Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang seines Wun- sches zur Ausübung der Rückgabeoption per Brief oder per E- Mail. Zur wirksamen Ausübung der Rückgabeoption ist der Kunde weiter verpflichtet, innerhalb der folgenden 10 Kalendertage die im Rahmen des Komplettpakets bereitgestellte Hardware (vollständig wie von 1&1 bereitgestellt in originaler Verpa- ckung) an 1&1 zurückzusenden. Geht die Hardware nicht frist- gerecht ein, oder ist die Hardware, aufgrund eines vom Kunden zu verschuldenden Umstands, defekt, wird diese dem Kunden zum beim Abschluss des Vertrages gültigen vom jeweiligen Hersteller festgelegten unverbindlichen Verkaufspreis in Rech- nung gestellt. Bei Inanspruchnahme der Rückgabeoption werden folgende Gebühren (gemäß aktueller Preisliste) erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt: Technikergebühr, Versandkosten Hard- ware, Aktivierungsgebühr SIM-Karte, Hardware-Kosten und Kosten fü...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.