Unabhängige Briefdienstleister Musterklauseln

Unabhängige Briefdienstleister. Mit der schrittweisen Marktliberalisierung sind in den letzten Jahren auch neue Unter- nehmen entstanden, die meist lokale oder regionale Briefdienstleistungen anbieten und gesellschaftsrechtlich unabhängig am Markt agieren. Neben vielen Kleinunternehmen, die in der Regel nur als Kooperationspartner oder Subunternehmer größerer Zustellnetze wirtschaftlich überleben können, haben sich eine Reihe von unabhängigen Briefdienst- leistern etabliert, die erfolgreich als mittelständische Unternehmen am Markt operieren und Umsätze von mehr als 1 Million Euro pro Jahr erwirtschaften. Dazu zählen bei- spielsweise: - Jurex, Erkelenz (Umsatz 2005: ca. 10 Millionen Euro) - Sachsen Post, Dresden (Umsatz 2005: 3,6 Millionen Euro) - S...Mail, Reutlingen (Umsatz 2005: ca. 3 Millionen Euro) - Mail Express, Oldenburg (Umsatz 2005: ca. 3 Millionen Euro) - Brief Direkt, Münster (Umsatz 2005: ca. 2,2 Millionen Euro) - Mailfox, Dresden (Umsatz 2005: ca. 2,1 Millionen Euro) Jurex und Mailfox sind dabei mit der förmlichen Zustellung gerichtlicher und behördlicher Post in einem besonders lukrativen Nischenmarkt aktiv. Auch bei den unabhängigen Briefdienstleistern haben sich bereits verschiedene Netz- werke meist räumlich benachbarter Unternehmen etabliert. So haben sich beispielsweise mehrere Anbieter im Ruhrgebiet und am Niederrhein zum Sternverbund zusammenge- schlossen, in Sachsen-Anhalt haben regionale Briefdienstleister mit der Anhalt-Post e.V. einen Zustellverbund in der Rechtsform eines Vereins gegründet.36 Auch in Thü- ringen und Brandenburg kooperieren private Briefdienste, um eine bundeslandweite Zustellung für die Kunden anbieten zu können (o.V. Postmaster Magazin 2006, S. 10ff.). Eine deutschlandweite Kooperation unabhängiger Briefdienstleister planen derzeit fünf mittelständische Logistikdienstleister und Speditionen aus dem Umfeld des Deutschen Paketdienstes (DPD). 37 Dabei sollen unter dem Namen Xanto bundesweit rund 100 36 Expertengespräch mit einem Verbandsvertreter I 37 Diehl Spedition (Esslingen), M&M Xxxxxxxx & Xxxxx (Hof), Honold Logistik Gruppe (Neu-Ulm), G.L. private Anbieter von Briefdienstleistungen vernetzt werden, ohne dass diese ihre Iden- tität oder Unabhängigkeit aufgeben müssen. Xanto übernimmt die Steuerung des Netz- werkes, die Organisation der Transporte zwischen den Partnerunternehmen, die Leis- tungsverrechnung und das zentrale Qualitätsmanagement. Die Zustellung der Briefsen- dungen verbleibt als Aufgabe bei den Partnerunternehmen vor Ort (o.V. D...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.