UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN. Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
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UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN. Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig an- sässig sind.
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Samples: www.parlament.gv.at