Unterbrechung der Dienste. 20.1 Die net services ist berechtigt einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Grün- den der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Miss- brauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermei- dung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebs- bedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
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