Unterbrechung der Dienste. 20.1 Die net services ist berechtigt einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Grün- den der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Miss- brauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermei- dung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebs- bedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. 20.2 Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung der net services voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unter- brechung des Dienstes führen. 20.3 Die net services ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.
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