Unterfangungsarbeiten unter den zu unterfangenden Bauteilen. Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4 qm und mehr als 3,60 m Tiefe haben 0,70 € Arbeiten in Tunneln mit einer lichten Höhe von weniger als 2,20 m beim Rohrvor- trieb, im Schildvortrieb bis zur Erstellung eines stationären Stütztragewerkes, im Ausbau und in Felstunneln 0,70 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,60 m erhöhen sich die Zuschläge um 1,55 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,20 m erhöhen sich die Zuschläge um 2,40 €
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Samples: www.soka-bau.de, www.sozialkasse-berlin.de
Unterfangungsarbeiten unter den zu unterfangenden Bauteilen. Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4 qm und mehr als 3,60 m Tiefe haben 0,70 € Arbeiten in Tunneln mit einer lichten Höhe von weniger als 2,20 m beim Rohrvor- triebRohrvortrieb, im Schildvortrieb bis zur Erstellung eines stationären Stütztragewerkes, im Ausbau und in Felstunneln 0,70 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,60 m erhöhen sich die Zuschläge um 1,55 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,20 m erhöhen sich die Zuschläge um 2,40 €2,40
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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Unterfangungsarbeiten unter den zu unterfangenden Bauteilen. Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4 qm und mehr als 3,60 m Tiefe haben 0,70 € Arbeiten in Tunneln mit einer lichten Höhe von weniger als 2,20 m beim Rohrvor- triebRohrvortrieb, im Schildvortrieb bis zur Erstellung eines stationären Stütztragewerkes, im Ausbau und in Felstunneln 0,70 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,60 m erhöhen sich die Zuschläge um 1,55 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,20 m erhöhen sich die Zuschläge um 2,40 €
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Samples: www.boeckler.de
Unterfangungsarbeiten unter den zu unterfangenden Bauteilen. Arbeiten in Schächten, die einen Querschnitt von weniger als 4 qm und mehr als 3,60 m Tiefe haben 0,70 € Arbeiten in Tunneln mit einer lichten Höhe von weniger als 2,20 m beim Rohrvor- triebRohrvortrieb, im Schildvortrieb bis zur Erstellung eines stationären Stütztragewerkes, im Ausbau und in Felstunneln 0,70 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,60 m erhöhen sich die Zuschläge um 1,55 € Bei einer lichten Höhe von weniger als 1,20 m erhöhen sich die Zuschläge um 2,40 €
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Samples: www.bundesanzeiger.de