Common use of Unterlagen und Informationen Clause in Contracts

Unterlagen und Informationen. 1. An technischen Anforderungsprofilen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Solche Unterlagen und Informationen sind ausschließlich für die Fertigung und Lieferung aufgrund unserer Bestellung zu ver- wenden. Wir behalten uns vor, jederzeit den Abschluss einer Ge- heimhaltungsvereinbarung zu verlangen. Der Lieferant hat uns sämtliche Unterlagen nach Abwicklung der Bestellung, spätestens jedoch nach Abnahme seiner Leistungen, unaufgefordert zurückzu- geben. 2. Die vom Lieferanten zur Erfüllung der Bestellung angefertigten Unterlagen (Zeichnungen, Pläne etc.) sind uns übersichtlich und vollständig als Originale, Pausen der Originale oder auf unser Ver- langen als sonstige elektronische Medien bzw. auf Datenträgern auszuhändigen. Der Lieferant ist berechtigt, die von ihm im Zu- sammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erstell- ten Unterlagen nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprü- che zu vernichten. Zuvor hat der Lieferant uns jedoch die Übergabe dieser Unterlagen anzubieten und uns von der beabsichtigten Ver- nichtung zu benachrichtigen. Die Unterlagen dürfen erst vernichtet werden, wenn wir uns in Annahmeverzug befinden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Unterlagen und Informationen. 1. An technischen Anforderungsprofilen, Abbildungen, Zeichnungen, BerechnungenBerechnun- gen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte Ur- heberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Zu- stimmung nicht zugänglich gemacht werden. Solche Unterlagen und Informationen Informa- tionen sind ausschließlich für die Fertigung und Lieferung aufgrund unserer Bestellung zu ver- wendenverwenden. Wir behalten uns vor, jederzeit den Abschluss einer Ge- heimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zu verlangen. Der Lieferant hat uns sämtliche Unterlagen nach Abwicklung der Bestellung, spätestens jedoch nach Abnahme Abnah- me seiner Leistungen, unaufgefordert zurückzu- gebenzurückzugeben. 2. Die vom Lieferanten zur Erfüllung der Bestellung angefertigten Unterlagen (Zeichnungen, Pläne etc.) sind uns übersichtlich und vollständig als Originale, Pausen der Originale oder auf unser Ver- langen Verlangen als sonstige elektronische Medien bzw. auf Datenträgern auszuhändigen. Der Lieferant ist berechtigt, die von ihm im Zu- sammenhang Zusammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erstell- ten er- stellten Unterlagen nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprü- che Mängelansprüche zu vernichten. Zuvor hat der Lieferant uns jedoch die Übergabe dieser Unterlagen anzubieten und uns von der beabsichtigten Ver- nichtung Vernichtung zu benachrichtigen. Die Unterlagen dürfen erst vernichtet werden, wenn wir uns in Annahmeverzug Annahmever- zug befinden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen