Unveränderbarkeit der Daten/Haftung Musterklauseln

Unveränderbarkeit der Daten/Haftung. Die Fidor Bank garantiert die Unveränbdaerkeit der Daten in der Nachrichtenbox, sofern die Daten innerhalb der Nachrichtenbox gespeichert oder aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der Nachrichtenbox gespeichert, aufbewahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, übernimmt drieBaFnidkohierfür keine Haftung.
Unveränderbarkeit der Daten/Haftung. Sofern die Schriftstücke innerhalb des Onlinepostfachs gespeichert und aufbe- wahrt werden, garantiert die Bank deren Unveränderbarkeit. Werden Schriftstücke außerhalb des Onlinepostfachs gespeichert, aufbewahrt oder in Umlauf gebracht, kann die Bank hierfür keine Haftung übernehmen.
Unveränderbarkeit der Daten/Haftung. Die Degussa Bank garantiert die Unveränderbarkeit der Daten in der PostBox, sofern die Daten innerhalb der PostBox gespeichert oder aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der PostBox gespeichert, aufbewahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, liegt dies im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
Unveränderbarkeit der Daten/Haftung. Sofern Dokumente im Rahmen der Postbox gespeichert und archiviert werden, sorgt die Bank für deren Unveränderbar- keit. Werden Dokumente von dem Kunden außerhalb der Postbox gespeichert, heruntergeladen und archiviert oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, übernimmt die Bank hierfür keine Haftung. Die Anerkennung der im Kunden-Infor- mations-System bereitgestellten Dokumente durch Steuer- oder Finanzbehörden kann durch die Bank nicht gewähr- leistet werden. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwendung seines Passwortes und seines Benutzernamens verantwortlich. Er ist verpflichtet, das Passwort und den Benutzernamen ge- heim zu halten und insbesondere Dritten nicht zu offenbaren. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch die Nutzung seines Passwortes und/oder seines Benutzernamens verursacht werden, es sei denn, er hat nicht gegen seine Pflicht zur Geheimhaltung und/oder zur geschützten Aufbewahrung des Benutzernamens und/oder Passwortes verstoßen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.