Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Listingprodukte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Bestimmung dieser Sonderbedingungen für Listingprodukte verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Inhalt ● gegen geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt. ● rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, ● nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, ● pornographisch oder sexuell anstößig ist, ● gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, ● gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, ● Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt, ● Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. Penta obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Penta wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte verstoßen, hat Penta das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen für Listingprodukte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
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Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Listingprodukte das gebuchte Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmung Bestimmungen dieser Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte das Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt ● • gegen geltendes Recht gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), ) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt. ● , • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, ● • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, ● • pornographisch oder sexuell anstößig ist, ● • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, ● • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, ● • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt, ● • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. Penta SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Penta SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte das Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen, hat Penta SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vorInsbesondere ist SELLWERK berechtigt, Aufträgedie Erstellung und Aktualisierung der Website zurückzuhalten oder den Zugriff auf die Website zu unterbinden, deren wenn die Veröffentlichung der Inhalte nach Ansicht von SELLWERK gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstößt oder verstoßen würde. Weiterhin ist SELLWERK berechtigt, jedoch keinesfalls verpflichtet, den Zugriff auf die Website zu sperren und Inhalte zu löschen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Veröffentlichung der Inhalte die Rechte Dritter verletzt. Dies ist insbesondere, jedoch nicht abschließend der Fall, wenn SELLWERK von Dritten auf rechtswidrige Inhalte oder die Verletzung von Uhreber-, Marken-, oder Bildrechte hingewiesen wird und sich der Kunde zu veröffentlichender behaupteten Rechtsverletzung nicht oder nicht ausreichend eindeutig äußert, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würdensodass SELLWERK die Prüfung der behaupteten Rechtsverletzung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist In Zweifelsfällen ist SELLWERK berechtigt, die Veröffentlichung der Inhalte bis zur endgültigen Klärung zu unterbinden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Listingprodukte Local Listing keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmung Bestimmungen dieser Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Local Listing bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt ● • gegen geltendes Recht gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), ) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt. ● , • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, ● • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, ● • pornographisch oder sexuell anstößig ist, ● • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, ● • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, ● • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt, ● verletzt und • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer 7.2.3 veröffentlicht werden. Penta SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Penta SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Local Listing bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen, hat Penta SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
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Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Listingprodukte Videomarketing keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmung Bestimmungen dieser Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Videomarketing und Video bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt ● • gegen geltendes Recht gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), ) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt. ● , • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, ● • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, ● • pornographisch oder sexuell anstößig ist, ● • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, ● • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, ● • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt, ● verletzt und • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. Penta SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Penta SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Videomarketing bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen, hat Penta SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Videomarketing Und Video
Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Inhalte der Listingprodukte verpflichtet, keine unzulässigen Inhalte durch das Onlinemarketing-Produkt SEO zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen geltendes Recht die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmung Bestimmungen dieser Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte SEO bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt ● • gegen geltendes Recht gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), ) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt. ● , • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, ● • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, ● • pornographisch oder sexuell anstößig ist, ● • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, ● • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, ● • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht Persönlichkeitsrecht, – verletzt, ● verletzt oder • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer 7.2.3 veröffentlicht werden. Penta SELLWERK obliegt weder eine vertragliche einer vertraglichen noch eine anderweitige einer anderweitigen Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen angegebenen Inhalte und Daten. Penta SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene angegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Sonderbedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte SEO bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen, hat Penta SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Listingprodukte Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Suchmaschinenoptimierung (Seo)