Common use of Unzulässige Inhalte Clause in Contracts

Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist dazu verpflichtet durch Videomarketing keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing und Video bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt • gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, • pornographisch oder sexuell anstößig ist, • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen, hat SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

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Samples: sellwerk.de

Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist dazu verpflichtet durch Videomarketing Local Listing keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing und Video Local Listing bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt • gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, • pornographisch oder sexuell anstößig ist, • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer 7.2.3 veröffentlicht werden. SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing Local Listing bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen, hat SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

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Samples: sellwerk.de

Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch Videomarketing die Inhalte der Listingprodukte keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen geltendes Recht oder die Bestimmungen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sonderbedingungen für Videomarketing und Video bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte Listingprodukte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften geltendes Recht – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) ), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie gegen das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, • . ● rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, pornographisch oder sexuell anstößig ist, gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und • verletzt, ● Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. SELLWERK Penta obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. SELLWERK Penta wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sonderbedingungen für Videomarketing bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte Listingprodukte verstoßen, hat SELLWERK Penta das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Penta behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Inhalte gegen diese Sonderbedingungen für Listingprodukte oder geltendes Recht verstoßen, abzulehnen bzw. nicht zu veröffentlichen, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Kunden ergeben würden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 9 dieser Sonderbedingungen für Onlinemarketing-Produkte Listingprodukte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

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Samples: getpenta.com

Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist dazu verpflichtet durch Videomarketing das gebuchte Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing und Video das Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Onlinemarketing- Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt • gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, • pornographisch oder sexuell anstößig ist, • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und verletzt, • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden. SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing das Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites bzw. die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Onlinemarketing-Produkte verstoßen, hat SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Insbesondere ist SELLWERK berechtigt, die Erstellung und Aktualisierung der Website zurückzuhalten oder den Zugriff auf die Website zu unterbinden, wenn die Veröffentlichung der Inhalte nach Ansicht von SELLWERK gegen geltendes Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Dynamische Datenschutzpaket für Wordpress-Websites bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstößt oder verstoßen würde. Weiterhin ist SELLWERK berechtigt, jedoch keinesfalls verpflichtet, den Zugriff auf die Website zu sperren und Inhalte zu löschen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Veröffentlichung der Inhalte die Rechte Dritter verletzt. Dies ist insbesondere, jedoch nicht abschließend der Fall, wenn SELLWERK von Dritten auf rechtswidrige Inhalte oder die Verletzung von Uhreber-, Marken-, oder Bildrechte hingewiesen wird und sich der Kunde zu der behaupteten Rechtsverletzung nicht oder nicht ausreichend eindeutig äußert, sodass SELLWERK die Prüfung der behaupteten Rechtsverletzung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist In Zweifelsfällen ist SELLWERK berechtigt, die Veröffentlichung der Inhalte bis zur endgültigen Klärung zu unterbinden. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

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Samples: sellwerk.de

Unzulässige Inhalte. Der Kunde ist dazu verpflichtet durch Videomarketing verpflichtet, keine unzulässigen Inhalte durch das Onlinemarketing-Produkt SEO zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing und Video SEO bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt • gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt, • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält, • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist, • pornographisch oder sexuell anstößig ist, • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist, • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt, • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht Persönlichkeitsrecht, – verletzt und oder • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer 7.2.3 veröffentlicht werden. SELLWERK obliegt weder eine vertragliche einer vertraglichen noch eine anderweitige einer anderweitigen Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen angegebenen Inhalte und Daten. SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene angegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Videomarketing SEO bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing- Produkte verstoßen, hat SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

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