(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der durch SELLWERK geschuldeten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig ist. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, SELLWERK bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 6.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der im jeweiligen Produkt beinhalteten Leistung sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, den Verlag bei der Erbringung der vereinbarten Leistung nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verzeichnisprodukte auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 5.1 Dem Kunden obliegt es, einen für die Nutzung der Leistungen von peoplefone geeigneten Internetzugang vorzuhalten (soweit ein Internetzugang nicht zugleich Teil der mit peoplefone vereinbarten Leistungen bildet). Für den Fall, dass der Kunde einen geeigneten Internetzugang nicht zur Verfügung stellen kann, entbindet ihn dies nicht von der Zahlungspflicht aufgrund des geschlossenen Vertrages.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistung sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der im jeweiligen Produkt beinhalteten Leistung sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Penta bei der Erbringung der vereinbarten Leistung nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach diesen Sonderbedingungen für Listingprodukte auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. Die Rechte des Kunden im Falle von Sachmängeln an der Software bei Gefahr- übergang und innerhalb der im Softwarekaufvertrag vereinbarten Verjährungsfrist richten sich nach dem mit Matrix42 abgeschlossenen Softwarekaufvertrag. Für Sachmängel an gemieteter Software richtet sich die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach dem Softwaremietvertrag. Auf Basis dieser AGB Wartung und Support erbringt Matrix42 darüber hinaus folgende Mängelbeseitigungsleistungen: Mängel der Software, die nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängel an der jeweils aktuellen Version (d. h. nicht bereits von Matrix42 abgekündigte Version der Software) auftreten und die der Kunde Matrix42 in reproduzierbarer Art und Weise mitteilt, wird Matrix42 innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt entweder durch Lieferung eines Updates der Software, in der der Fehler nicht mehr vorhan- den ist, oder durch Mitteilung einer sinnvollen Umgehungsmöglichkeit (sogenann- ter Workaround). Wenn der Kunde einen vermeintlichen Mangel meldet und der Kunde hierdurch schuldhaft Arbeitsaufwand bei Matrix42 versursacht, der gemäß Ziffer 1 (2) nicht Gegenstand des Wartungs- und Supportvertrags ist, so ist Matrix42 berechtigt, den Arbeitsaufwand gemäß der gültigen Matrix42 Preisliste und den Matrix42 AGB Dienstleistung in Rechnung zu stellen (z. B. Lösung von Problemen, die wegen Miss- achtung von Installationsanweisungen durch den Kunden verschuldet wurden). E-Mail erbracht. Ausgenommen hiervon sind Feiertage in Hessen sowie der 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten ein- gehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen. Die Anfragen sind zu richten an die Supportabteilung von Matrix42 (Telefon: +00 (0) 000 00000 0000 oder E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxx00.xxx).
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der in Krüger IT beinhalteten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, Xxxxxx IT bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 7 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. 1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistung sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Der Kunde hat demnach die von ihm zur Verfügung zu stellenden Inhalte absprache-, ordnungs- und fristgemäß Sellwerk beizubringen und in für die weitere, vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form zu übermitteln. Gleiches gilt für sämtliche Mitwirkungshandlungen, die seitens des Kunden für eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung nötig sind, wie zum Beispiel den Einbau eines Ergänzungstextes im Quelltext seiner .de- Domain bei der Mobilisierung seiner Homepage.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, haus 12 cloud jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden