Urlaubsdauer. (9) Die Arbeitnehmerin hat je Kalenderjahr bei Arbeit in der 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitstage auf die Arbeitswoche besteht der Urlaubsanspruch proportional entsprechend im gekürzten oder erhöhten Umfang.
Urlaubsdauer. 3.1 Der jährliche Urlaub für Beschäftigte beträgt 30 Arbeitstage.
Urlaubsdauer. 1. Der Urlaub beträgt 30 Urlaubstage.
Urlaubsdauer. 2.1 Der Jahresurlaub beträgt 31 Arbeitstage.
Urlaubsdauer. 2.1 Der Jahresurlaub beträgt im Kalenderjahr (Urlaubsjahr) 30 Arbeitstage.
Urlaubsdauer a) Der volle Jahresurlaub beträgt für Redakteurinnen und Redakteure, die vor dem 1. Juli 2014 in einem Arbeitsverhältnis zu einem Verlag stehen: • bis zum 40. Lebensjahr 30 Urlaubstage • ab dem 40. Lebensjahr 32 Urlaubstage • ab dem 50. Lebensjahr 33 Urlaubstage • ab dem 55. Lebensjahr 34 Urlaubstage mit der Maßgabe, dass ein bereits am 30.06.2014 bestehender Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen abhängig vom Lebensalter als Besitzstand unwiderruflich bestehen bleibt. Darüber hinaus wird noch eine Steigerungsstufe des Urlaubsanspruches erreicht.
Urlaubsdauer. 17.1. Der Urlaub beträgt 30 Werktage.
Urlaubsdauer. (9) Der Urlaub beträgt - bis zum vollendeten 30. Lebensjahr = 29 Arbeitsta- ge (5-Tage-Woche), - nach dem vollendeten 30. Lebensjahr = 30 Arbeits- tage (5-Tage-Woche). Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebens- jahr, das die Arbeitnehmerin im Laufe des Urlaubsjahres vollendet.
Urlaubsdauer. 1.1 Die Dauer des Jahresurlaubs beträgt im ersten Beschäftigungsjahr 20 Arbeitstage/24 Werktage, im zweiten 25 Arbeitstage/30 Werktage und ab drittem Beschäftigungsjahr 30 Arbeitstage/36 Werktage, wenn die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf 5 Arbeitstage/6 Werktage je Kalenderwoche verteilt ist. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verein- bart werden, daß bis zu 10 Urlaubstage (bei Urlaub nach Werktagen 12 Urlaubstage) abgegolten oder einem Langzeitkonto gemäß § 3 Ziff. 3 gutgeschrieben werden. Die- ses gilt nur für Urlaubstage, die über dem gesetzlichen Urlaub (20 Arbeitstage/ 24 Werktage) liegen. Eine solche Vereinbarung kann jeweils nur für ein Kalenderjahr abgeschlossen werden.
Urlaubsdauer. (9) Der Urlaub beträgt 30 Arbeitstage (5-Tage-Woche).