Urlaubsdauer. 1. Der Urlaub beträgt Betriebe mit Betriebe mit mehr 5 Arbeitstagen/ als 5 Arbeits- Woche tagen/Woche a) für JUGENDLICHE bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 25 Arbeitstage 30 Werktage nach vollendetem 16. Lebensjahr 23 Arbeitstage 27 Werktage nach vollendetem 17. Lebensjahr 22 Arbeitstage 26 Werktage b) für STÄNDIGE ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 3) nach vollendetem 18. Lebensjahr 23 Arbeitstage 26 Werktage c) für SAISONARBEITER (§ 3 Ziffer 4) und für NICHTSTÄNDIGE ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 5) nach vollendetem 18 Lebensjahr 1 Stunde für je 13 geleistete Arbeitsstunden Maßgebend ist das Lebensalter bei Beginn des Urlaubs-(Kalender-)Jahres. 2. Für die STÄNDIGEN ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 3) Betriebe mit Betriebe mit mehr 5 Arbeitstagen/ als 5 Arbeits- Woche tagen/Woche Nach vollendeter zwei- bis zur vollendeten vierjährigen Betriebszugehörigkeit 1 Arbeitstag 1 Werktag Nach vollendeter vier- bis zur vollendeten neunjährigen Betriebszugehörigkeit 2 Arbeitstage 2 Werktage Nach vollendeter neunjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Arbeitstage 3 Werktage Maßgebend ist die Betriebszugehörigkeit bei Beginn des Urlaubs-(Kalender-) Jah- res. Eine mindestens zweijährige ununterbrochene Tätigkeit in einem anderen land- wirtschaftlichen Betrieb wird angerechnet. Den Nachweis hierfür hat der Arbeit- nehmer zu erbringen. Wegen Arbeitsunterbrechungen vergleiche § 4. 3. Für SCHWERBEHINDERTE im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 %) erhöht sich der Ur- laub um fünf Arbeitstage bzw. sechs Werktage. 4. Als Arbeitstage gelten die fünf Tage der Woche, an denen im Betrieb regelmäßig gearbeitet wird. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feier- tage sind. 5. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, soweit ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu- steht. 6. Ständige Arbeitnehmer über 18 Jahre, deren Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr (Urlaubsjahr) bestanden hat, haben Anspruch auf 1/12 des ihnen zu- stehenden Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. 7. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
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Samples: Rahmentarifvertrag
Urlaubsdauer. 1Nach § 11 Abs. Der 3 BRTV beträgt der Urlaub beträgt Betriebe mit Betriebe mit mehr 5 Arbeitstagen/ als 5 Arbeits- Woche tagen/Woche
a) für JUGENDLICHE bis zum vollendeten 16alle Mitarbeiter 34 Werktage. Lebensjahr 25 Arbeitstage 30 Werktage Dazu kommt ein Werktag Zusatzurlaub nach vollendetem 165-jähriger ununter- brochener Betriebszugehörigkeit. Lebensjahr 23 Arbeitstage 27 Werktage nach vollendetem 17. Lebensjahr 22 Arbeitstage 26 Werktage
b) für STÄNDIGE ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 3) nach vollendetem 18. Lebensjahr 23 Arbeitstage 26 Werktage
c) für SAISONARBEITER (§ 3 Ziffer 4) und für NICHTSTÄNDIGE ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 5) nach vollendetem 18 Lebensjahr 1 Stunde für je 13 geleistete Arbeitsstunden Maßgebend ist das Lebensalter bei Beginn des Urlaubs-(Kalender-)Jahres.
2. Für die STÄNDIGEN ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 3) Betriebe mit Betriebe mit mehr 5 Arbeitstagen/ als 5 Arbeits- Woche tagen/Woche Nach vollendeter zwei- bis zur vollendeten vierjährigen Betriebszugehörigkeit 1 Arbeitstag 1 Werktag Nach vollendeter vier- bis zur vollendeten neunjährigen Betriebszugehörigkeit 2 Arbeitstage 2 Werktage Nach vollendeter neunjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Arbeitstage 3 Werktage Maßgebend ist die Betriebszugehörigkeit bei Beginn des Urlaubs-(Kalender-) Jah- res. Eine mindestens zweijährige ununterbrochene Tätigkeit in einem anderen land- wirtschaftlichen Betrieb wird angerechnet. Den Nachweis hierfür hat der Arbeit- nehmer zu erbringen. Wegen Arbeitsunterbrechungen vergleiche § 4.
3. Für SCHWERBEHINDERTE im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 %) erhöht sich der Ur- laub um fünf Arbeitstage bzw. sechs Werktage.
4Günstigere Regelungen aufgrund früherer Tarifverträge sind entfallen; insoweit gibt es auch keine Be- standsschutzklausel. Als Arbeitstage gelten Werktage zählen alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Demzufolge ist auch der Samstag ein Werktag. Verteilt sich die fünf Tage Arbeitszeit des Mitarbeiters auf weniger als 6 Werktage in der Woche, an denen so ist der Urlaubsanspruch – der Recht- sprechung des Bundesarbeitsgerichts folgend – von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen (§ 11 Abs. 4 BRTV). Der tarifliche Urlaubsanspruch ist zwingend für alle Arbeitsverhältnisse, die einer echten Tarifbindung unterliegen, also bei gleichzeiti- ger Mitgliedschaft der beiden Vertragsparteien in ihren tarifschließenden Organisationen. Liegt kein Fall der Tarifbindung vor, kann die Höhe des Urlaubsanspruchs, abgesehen vom gesetzlichen Mindestsatz (24 Werktage), frei vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn im Betrieb regelmäßig gearbeitet wird. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feier- tage sind.
5. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht Arbeitsvertrag im Übrigen auf den Jahresurlaub angerechnetBundes- rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) verwiesen wird, soweit ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu- stehtwie dies im ➞ Ar- beitsvertrag Ziff. 12 der Fall ist.
6. Ständige Arbeitnehmer über 18 Jahre, deren Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr (Urlaubsjahr) bestanden hat, haben Anspruch auf 1/12 des ihnen zu- stehenden Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
7. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
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Samples: Allgemeine Arbeitsverträge
Urlaubsdauer. 1. Der Urlaub beträgt Betriebe mit Betriebe mit mehr 5 Arbeitstagen/ als 5 Arbeits- Woche tagen/Grundlage für die Urlaubsgewährung sind das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und das Jugendarbeitsschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Werktage (6-Tage-Woche
a) für JUGENDLICHE bis zum vollendeten 16bzw. Lebensjahr 25 20 Arbeitstage 30 Werktage nach vollendetem 16. Lebensjahr 23 Arbeitstage 27 Werktage nach vollendetem 17. Lebensjahr 22 Arbeitstage 26 Werktage
b(5-Tage-Woche) für STÄNDIGE ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 3) nach vollendetem 18. Lebensjahr 23 Arbeitstage 26 Werktage
c) für SAISONARBEITER (§ 3 Ziffer 4) und für NICHTSTÄNDIGE ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 5) nach vollendetem 18 Lebensjahr 1 Stunde für je 13 geleistete Arbeitsstunden Maßgebend ist das Lebensalter bei Beginn des Urlaubs-(Kalender-)JahresErholungsurlaub.
2. Für die STÄNDIGEN ARBEITNEHMER (§ 3 Ziffer 3) Betriebe mit Betriebe mit mehr 5 Arbeitstagen/ Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer einen tariflichen Urlaub. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2018 6 Werktage bzw. 4 Arbeitstage, im Kalenderjahr 2019 8 Werktage bzw. 6 Arbeitstage und ab 01.01.2020 10 Werktage bzw. 8 Arbeitstage. Jugendliche erhalten Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Ist der danach zu beanspruchende Urlaub geringer als 5 Arbeits- Woche tagen/Woche Nach vollendeter zwei- bis zur vollendeten vierjährigen Betriebszugehörigkeit der für volljährige Arbeitnehmer nach Nr. 1 Arbeitstag 1 Werktag Nach vollendeter vier- bis zur vollendeten neunjährigen Betriebszugehörigkeit und Nr. 2 Arbeitstage 2 Werktage Nach vollendeter neunjähriger Betriebszugehörigkeit 3 Arbeitstage 3 Werktage Maßgebend ist die Betriebszugehörigkeit bei Beginn des Urlaubs-(Kalender-) Jah- res. Eine mindestens zweijährige ununterbrochene Tätigkeit zu gewährende Urlaub, erhalten jugendliche Arbeitnehmer einen tariflichen Urlaub in einem anderen land- wirtschaftlichen Betrieb wird angerechnet. Den Nachweis hierfür hat Höhe der Arbeit- nehmer zu erbringen. Wegen Arbeitsunterbrechungen vergleiche § 4Differenz.
3. Für SCHWERBEHINDERTE im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 %) erhöht sich der Ur- laub um fünf Arbeitstage bzw. sechs Werktage.
4. Als Arbeitstage gelten die fünf Tage in der Woche, an denen im Betrieb regelmäßig gearbeitet wird. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feier- tage Feiertage sind.
4. Für den zusätzlichen Urlaub (Ziffer 3) gilt abweichend von den Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch nach Ablauf des gesetzlichen Übertragungszeitraums auch dann verfällt, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.
5. Mit Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erfüllt.
6. Für Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX (Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 v.H.) erhöht sich der Urlaub um 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage.
7. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, soweit ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu- steht.
68. Ständige Arbeitnehmer über 18 JahreArbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr (Urlaubsjahr) bestanden hat, haben Anspruch auf 1/12 des ihnen zu- stehenden zustehenden Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub bleibt davon unberührt.
79. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
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Samples: Tarifvertrag