Common use of Urlaubsdauer Clause in Contracts

Urlaubsdauer. a) Der volle Jahresurlaub beträgt für Redakteurinnen und Redakteure, die vor dem 1. Juli 2014 in einem Arbeitsverhältnis zu einem Verlag stehen: • bis zum 40. Lebensjahr 30 Urlaubstage • ab dem 40. Lebensjahr 32 Urlaubstage • ab dem 50. Lebensjahr 33 Urlaubstage • ab dem 55. Lebensjahr 34 Urlaubstage mit der Maßgabe, dass ein bereits am 30.06.2014 bestehender Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen abhängig vom Lebensalter als Besitzstand unwiderruflich bestehen bleibt. Darüber hinaus wird noch eine Steigerungsstufe des Urlaubsanspruches erreicht. b) Der volle Jahresurlaub beträgt für Redakteurinnen und Redakteure, die nach dem 30. Juni 2014 ein Arbeitsverhältnis mit einem Verlag begründen, unabhängig vom Lebensjahr 30 Urlaubstage.

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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag Für Redakteurinnen Und Redakteure an Tageszeitungen, Manteltarifvertrag