Valorisierung Musterklauseln

Valorisierung. Während der Dauer des Erwartungsschutzes werden die vor erstmaligem In-Kraft-Treten des Kollektivver- trags mit 1. September 2010 in der Diözese Graz-Se- ckau bestehenden Gehaltsschemata (Laien, pastorale Dienste, Pfarrsekretärinnen bzw Pfarrsekretäre) inkl der gemäß § 41.2. definierten Zulagen des Grundbe- zugs 1 und des Grundbezugs 2 im selben Ausmaß wie die KV-Gehaltstabelle valorisiert. Die jeweils valo- risierten alten Gehaltsschemata samt den gehaltsre- levanten Zulagen werden in Anhang 4 und 5 zum Kol- lektivvertrag angeführt, ältere Gehaltsschemata im Anhang 6.
Valorisierung. Während der Dauer des Erwartungsschutzes werden die vor Beitritt einer Pfarre bestehenden Gehaltssche- mata (wie zB Gehaltsschema für Kinderbetreuerinnen bzw Kinderbetreuer in Xxxxx- und Ordenskindergärten, Tabelle A des Bezugsschemas für Kindergartenpäda- gogeninnen bzw ‑pädagogen in Xxxxx- und Ordens- kindergärten, Gehaltsschema für Pfarrliche Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter L1, Gehaltsschema für Mes- nerinnen und Xxxxxx) im selben Ausmaß wie die KV- Gehaltstabelle valorisiert. Die jeweils valorisierten al- ten Gehaltsschemata + Zulagen werden im Anhang zum Kollektivvertrag angeführt.
Valorisierung. 1.1. Valorisierung aller Punktewerte (ausg. Punktewerte für Fachlabore und für Kleinlabore, [Pos. Nr. 178a-v]), Pauschalen (ausg. Fallwert- pauschalen für Kleinlabore) und Tarife (ausg. Röntgenunkosten und Sonografietarife) um 2,00% ab 1.1.2019 um 2,00% ab 1.1.2020
Valorisierung. (1) In Kapitel „XIX. Gehaltsordnung“ werden die kol- lektivvertraglichen Ansätze um 8,7 % mindestens € 185,- erhöht und auf die nächsten 50 Cent aufgerun- det. Das Mindestgehalt in der Gehaltstabelle ALT Beschäf- tigungsgruppen II (1. und 3. Berufsjahr) sowie in der Beschäftigungsgruppe III (1. Berufsjahr) und in der Ge-haltstabelle NEU Beschäftigungsgruppe B (1. Stu- fe) wird auf 2.000 Euro erhöht. Die Gehaltstabelle des Kollektivvertrages vom 1. Fe- bruar 1997 in der Fassung vom 1. Februar 2022 wird durch die in der Anlage enthaltene Tabelle ersetzt.
Valorisierung. 59 ANHANG 1 ZUORDNUNGSTABELLEN JOBFAMILIENFUNKTION
Valorisierung. (1) Die kollektivvertraglichen Ansätze werden um 1. Lehrjahr ............................................... 711,00 1,5 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufge- 2. Lehrjahr ............................................... 850,00 rundet. 3. Lehrjahr ............................................... 1.115,00 Die Gehaltstabellen des Kollektivvertrages vom 1. April 4. Lehrjahr oder Doppellehre ..................... 1.183,00 2020 wird durch die im Anhang enthaltenen Tabellen ersetzt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.