VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE FUNDAMENTIERUNG. Die Überprüfung einer bauseitig erstellten Fundamentierung bezieht sich ausschließlich auf die Maßgenauigkeit als Voraussetzung für die Errichtung des Hauses. Eine über diese Zielsetzung hinausgehende Verantwortlichkeit für Pläne oder die Überprüfung wird durch DOMUS KOMPAKT nicht übernommen.
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VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE FUNDAMENTIERUNG. Die Überprüfung einer bauseitig erstellten Fundamentierung bezieht sich ausschließlich auf die Maßgenauigkeit als Voraussetzung für die Errichtung des Hauses. Eine über diese Zielsetzung hinausgehende Verantwortlichkeit für Pläne oder die Überprüfung wird durch DOMUS KOMPAKT Auftragnehmer nicht übernommen.
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