VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE FUNDAMENTIERUNG. Die Überprüfung einer bauseitig erstellten Fundamentierung bezieht sich ausschließlich auf die Maßgenauigkeit als Voraussetzung für die Errichtung des Hauses. Eine über diese Zielsetzung hinausgehende Verantwortlichkeit für Pläne oder die Überprüfung wird durch Auftragnehmer nicht übernommen.
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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag
VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE FUNDAMENTIERUNG. Die Überprüfung einer bauseitig erstellten Fundamentierung bezieht sich ausschließlich auf die Maßgenauigkeit als Voraussetzung für die Errichtung des Hauses. Eine über diese Zielsetzung hinausgehende Verantwortlichkeit für Pläne oder die Überprüfung wird durch Auftragnehmer DOMUS KOMPAKT nicht übernommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)