Common use of Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre Clause in Contracts

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Telecommunications, Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Ver- bindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikati- onsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert ver- hindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden Kun- den für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern Serviceruf- nummern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtetein- gerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen Verbindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Ruf- nummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss An- schluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet Kun- den freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe Hausnotrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender ankommen- der Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte in- formierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch Ge- spräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen gerufe- nen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higesfähiges“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen Na- men zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werdenwer- den. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses An- schlusses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen gerufe- nen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückungRufnummern- unterdrückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stelltdurch- gestellt.

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Samples: Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL Stadtwerke Greven realisiert, sofern SwS PL die Stadtwerke Greven entsprechende Vereinbarungen mit Stadtwerke Greven GmbH · Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00-00 · 00000 Xxxxxx · Telefon 00000 000-0 · xxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx · Vertrag PK · Stand: Dezember 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx · Geschäftsführerin Dipl.- Ing. Xxxxxx Xxxx X. Xx · Amtsgericht Steinfurt HRB 1257 · USt-Ident-Nr. DE 811467224 Kreissparkasse Steinfurt · IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 · BIC XXXXXXX0XXX den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hathaben, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017xgesperrt, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtetAufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Offline- Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL Stadtwerke Greven nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist Die Stadtwerke Greven sind berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet wieder freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL an die Stadtwerke Greven Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der Stadtwerke Greven können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz der SwS PL Gesellschaft realisiert, sofern SwS PL die Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche Ortsgespräche und Servicerufnum- mern Servicerufnummern 017x, 0800x), Verbindungen zum Service "0180x", Verbindungen zum Service „0900x“, Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", Auslandsverbindungen, Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PLGesellschaft-Service einge- richteteingerichtet. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL Gesellschaft nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL Gesellschaft Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der Gesellschaft können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden ent- sprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert ver- hindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern Serviceruf- nummern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtetein- gerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen Verbindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Ruf- nummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss An- schluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet frei- geschaltet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender ankommen- der Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte infor- mierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen gerufe- nen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higesfähiges“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen Na- men zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werdenwer- den. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses An- schlusses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- Rufnummern-unter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stelltdurch- gestellt.

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Samples: Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL DATEL realisiert, sofern SwS PL DATEL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern Servicerufnummern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen Interkontinentalverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-DATEL- Service einge- richteteingerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Offline- Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL Gesellschaft nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL DATEL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL DATEL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen Verbindungen für Dritte abzurechenabzurechnen. SwS PL DATEL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL DATEL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der DATEL können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz der SwS PL KurpfalzTEL realisiert, sofern SwS PL KurpfalzTEL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht (z. B. 0900), sind aus dem Netz der KurpfalzTEL grundsätzlich nicht erreichbar. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Festnetz Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche Orts- und Servicerufnum- mern Ferngespräche), • nationale Mobilfunk Verbindungen "z. B. 017x, 0800x)", • Verbindungen zum Service ", z. B. 0180x", • Verbindungen zum Service „0900xz. B. 0137x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungeninternationale Festnetz und Mobilfunk Verbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „z. B. 118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PLKurpfalzTEL-Service einge- richtetKundenservice eingerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL KurpfalzTEL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL KurpfalzTEL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der KurpfalzTEL können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call- by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen Verbindun- gen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Mobilfunknetze ein- schließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über Sonderrufnummern über das Netz der SwS PL NHC realisiert, sofern SwS PL die NHC entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden Inhalteanbieter angeschlossen entsprechenden Serviceanbieter an- geschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer auf- grund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Qualitäts- standards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergebener- geben. Unzulässig Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für für folgende abgehende Verbindungen Gruppen gesperrt werden: • nationale Verbindungen Ausland (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017xEuropa, 0800x)Nordamerika, Welt) Verbindungen zum Service "0180x"Interkontinental (Nordamerika, Welt) Verbindungen zum Service „0900x“Mehrwertdienste (0180, 0900) Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x"Mobilfunk • Nationales Festnetz • Sicherheitspaket (0137, • Auslandsverbindungen0180, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. 0900) Bei allen Anschlüssen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PLNHC-Service einge- richteteingerichtet. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Offline- Billing“-Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre auf der Grundlage vorhandener Fakturierungs- und Inkassovereinbarungen aus dem Netz der SwS PL nicht NHC erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen jewei- ligen Dienstanbieter. Ge- spräche Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL NHC zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL Die NHC ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechenVerbindungen für Drit- te abzurechnen. SwS PL Die NHC ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern bestimm- ten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht bestehtbe- steht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL NHC Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der NHC können Verbin- dungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, Mobilfunknetze über das GIGA5-Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL SWN entsprechende Vereinbarungen Ver- einbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hatTelekommunikationsunternehmen abgeschlossen, an deren Telekommunikationsnetz Telekommuni- kationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer Gegebenheiten technischer Gegeben- heiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang Leistungs- umfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert verhin- dert wird. Die Servicerufnummern unter der Vorwahl 0900x und 0190x sind im Telekommunikationsnetz der SWN in der Regel gesperrt. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende weiteren abgehenden Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, Servicerufnummern wie 0800x), ) • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, 0137x • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ Auslandsverbindungen • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem GIGA5-Netz der SwS PL nicht erreichbar. SWN ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn ein erhöhtes Missbrauchs- und Forderungsausfallrisiko droht. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschaltet (ggf. sind Sicherheiten zu leisten). Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL SWN zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL SWN ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen Verbindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern zu sperren, wenn Im Rahmen der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Telefon-Dienstleistungen können Verbindungsnetz-betreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt Anspruch genommen werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR Call-by-Call oder Preselection ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stelltmöglich.

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Samples: Service Agreement

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen Xxxxxx Xxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx Tel. 00000 000 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Nord-Ostsee Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Geschäftsführung: Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Flensburg, HRA 9513 FL USt-IdNr. DE317971916 zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen einschließ- lich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL Gesell- schaft realisiert, sofern SwS PL die Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen Vereinbarun- gen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Quali- tätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt oder ent- sperrt werden: • nationale Verbindungen 0137x, 0138x, 0190x, 0900x (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, 0800xbei Vertragsabschluss gesperrt), • Verbindungen zum Service "0180x"018x, 0700x (Sonderrufnummern), • Verbindungen zum Service „0900x“015x, 016x, 017x (Mobilfunkrufnummern), • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x"118x (Auskunftsdienste), • Einzelrufnummern zu/aus nationalen Verbindungen, • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre Sperre/Entsperrung durch den SwS PLGesellschaft-Service einge- richteteingerichtet. Die Beauftragung muss in Textform erfolgen. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Bil- ling“Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre auf der Grundlage vorhandener Faktu- rierungs- und Inkassovereinbarungen aus dem Netz der SwS PL nicht Gesellschaft erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen DienstanbieterDienstan- bieter. Ge- spräche Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL Gesellschaft zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL Die Gesellschaft ist gesetzlich ge- setzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen Verbindungen für Dritte abzurechen. SwS PL Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL Gesell- schaft Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der Gesellschaft können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genom- men werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindun- gen zu Sonderrufnummern, über über das Netz der SwS PL BITel realisiert, sofern SwS PL die BITel entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden Inhalteanbieter entsprechenden Serviceanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer techni- scher Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Qualitätsstandards Einschränkun- gen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für für folgende abgehende Verbindungen Gruppen gesperrt werden: • nationale Verbindungen Ausland (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017xEuropa, 0800x)Nordamerika, Welt) Verbindungen zum Service "0180x"Interkontinental (Nordamerika, Welt) Verbindungen zum Service „0900x“Mehrwertdienste (0180, 0900) Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x"Mobilfunk • Nationales Festnetz • Sicherheitspaket (0137, • Auslandsverbindungen0180, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. 0900) Bei allen Anschlüssen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PLBITel-Service einge- richteteingerichtet. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre auf der Grundlage vorhandener Fakturierungs- und Inkassovereinbarungen aus dem Netz der SwS PL nicht BITel erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde Kun- Business Complete 2 3 Anschlussart Anzahl Sprachkanäle Anzahl Rufnummern de direkt ein Vertragsverhältnis Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL BITel zu dem jeweiligen Serviceanbieter Serviceanbie- ter hergestellt. SwS PL Die BITel ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Verbindungen für Dritte abzurechenabzurechnen. SwS PL Business Complete Glasfaser 2 3 Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch aus dem Rufnum- mernkontingent der BITel, welches die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (folgend BNetzA) der BITel zugewiesen hat. Die BITel ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL BITel Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der BITel können Verbindungsnetz- betreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: Telecommunications

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz der SwS PL Rehnig Group realisiert, sofern SwS PL die Rehnig Group entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: - nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche Ortsgespräche und Servicerufnum- mern Servicerufnummern 017x, 0800x), - Verbindungen zum Service "0180x", - Verbindungen zum Service „0900x“, - Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", - Auslandsverbindungen, - Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ - InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PLRehnig Group-Service einge- richteteingerichtet. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL Rehnig Group nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL Die Rehnig Group ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL Rehnig Group Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der Rehnig Group können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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Samples: General Terms and Conditions

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz der SwS PL Gesellschaft realisiert, sofern SwS PL die Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund tech- nischer technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen unterschied- licher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind An- wendungen Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. oder deren Anwendung Anwen- dung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, 0800xServicerufnummer 0800 x), • Verbindungen zum Service "0180x"„01801-7“, • Verbindungen zum Service „0900x0181-9“, 0168_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET Privatkunden | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 3/9 • Verbindungen zum Service „0900 x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungenpersönlichen Rufnummern unter „0700“, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ nationalen deutschen Mobilfunkrufnummern, InterkontinentaIverbindungen außerhalb von EuropaAuslandsverbindungen inkl. Satellitentelefon Bei allen Anschlüssen Anschlüssen wird i.d.R. in der Regel die Sperre durch den SwS PLGesellschaft-Service einge- richteteingerichtet. Servicerufnummern, für die für welche die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL Gesellschaft nicht erreichbar. Der Kunde kann die Gesellschaft mit der Freischaltung der Erreichbarkeit dieser Servicerufnummern beauftragen (Auftrag zur Freischaltung von Mehrwertdiensten mit Beachtung der entsprechenden Hinweise zur Rechnungsstellung). Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche Gespräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL Gesellschaft zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, Die Abrechnung erfolgt für diese Ver- bindungen für Dritte abzurechenServicenummern direkt über den Dienstanbieter und nicht über die Gesellschaft. SwS PL Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. . Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet freigeschaltet (ggf. sind der SwS PL Gesell- schaft Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen der Gesellschaft können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht zur Verfügung: • in Anspruch genommen werden (Call-by-Call by Call und oder Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen nur eingeschränkt zur Verfügung: • Rufnummern der Gasse „0900“ • Auskunftsdienste (verfügbare Dienste sind in der Preisliste Sonderruf- nummern gelistet) • Faxübertragung Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. • Anklopfen (CW/CAW) Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen aktiviert ist, wird dem Teilneh- mer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. • Rufnummernanzeige für eingehende Rufe (CLIP) Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies ist nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIRmöglich). Besitzt dann der Angerufene ein „CLIP-fä- higes“ Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden. • Unterdrückung der Rufnummer des Angerufenen (COLR) Anhand des Leistungsmerkmals COLR kann man die Übermittlung der eigenen Rufnummer an den Anrufenden unterdrücken. Dadurch kann ein Teilnehmer verhindern, dass ein Anrufer die Rufnummer seines Anschlus- ses identifizieren kann. • Rufnummernanzeige für ausgehende Rufe (CLIR) Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken (Rufnummernunter- drückung). • Abweisen von Rufen mit Rufnummernunterdrückung (ACR) Mit aktiviertem Dienstmerkmal ACR wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummernübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchge- stellt.

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