Festnetzverbindungen NOTRUFE Musterklauseln

Festnetzverbindungen NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich.
Festnetzverbindungen NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung der Anschaltein- richtungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonan- lage oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbin- dung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damt Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 15 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der Gesellschaft bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.)
Festnetzverbindungen NOTRUFE. Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 von dem nach diesem Vertrag beim Kunden bereitgestellten Telefonanschluss sind nur bei unterbrechungsfreier Stromversorgung am Anschluss des Kunden möglich. Eine Stromversorgung wird von der NHC nicht geschuldet. Eine Notstromversorgung wird technisch nicht von der NHC unterstützt. Die Notrufabfragestelle kann aufgrund der über- mittelten Rufnummer und der Standortdaten (notrufbegleitende In- formationen, gemäß TR-Notruf der Bundesnetzagentur) des Anru- fers Angaben zum Anrufer-Standort ermitteln. Bei Verbindungen zu den Notrufnummern durch Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von anderen Anschlüssen besteht keine Möglichkeit der Standort- bestimmung des Anrufers durch die Notrufabfragestelle. Darüber hinaus ist der Telefonanschluss mit paketvermittelnder Technik (SIP) nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruch- meldeanlagen geeignet; ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des Kunden. Die NHC haftet bei der vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufs an die zuständige Notrufstelle.
Festnetzverbindungen NOTRUFE. Auf Grund der Stromversorgung des Routers über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Telefonie nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschal- testandort vereinbart wurde.