Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderruf- nummern, über das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH realisiert, sofern die Städtische Werke Netz + Service GmbH entsprechende Vereinbarungen mit den Te- lekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbie- ter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschied- licher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwen- dung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbin- dungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund einge- stellter Sperren aus dem Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nicht erreichbar. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an die Städtische Werke Netz + Service GmbH Si- cherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH können Verbindungsnetzbe- treiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen wer- den (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen, Glasfaser Home Vertrag, Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderruf- nummernSonderrufnummern, über das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Bisping realisiert, sofern die Städtische Werke Netz + Service GmbH Bisping entsprechende Vereinbarungen mit den Te- lekommunikationsunternehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbie- ter Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschied- licher unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwen- dung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist kann nach Prüfung durch Bisping wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für gewisse einzelne abgehende Verbin- dungen gesperrtRufnummerngassen gesperrt werden, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblattwie z.B. Mobilfunknummern beginnend mit 017x oder 0800x sowie Auslandsnummern. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch Bisping eingerichtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund einge- stellter eingestellter Sperren aus dem Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Bisping nicht erreichbar. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Bisping ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an die Städtische Werke Netz + Service GmbH Si- cherheiten Bisping Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Bisping können Verbindungsnetzbe- treiberleistungen Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen wer- den werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
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Samples: Telecommunications Services Agreement, Telecommunications, Telecommunications