Common use of Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre Clause in Contracts

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von Breitband-Korn realisiert, sofern Breitband-Korn entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, die an das Telekommunikationsnetz angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Sprachkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen (siehe im aktuellen Preisblatt). Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von Breitband-Korn nicht erreichbar. Breitband-Korn ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an Breitband-Korn Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von Breitband-Korn können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).

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Samples: Auftrag Breitband Korn, Auftrag Breitband Korn

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz von Breitband-Korn FGW realisiert, sofern Breitband-Korn FGW entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikations- netz die an das Telekommunikationsnetz entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Sprachkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen (siehe im aktuellen s. aktuelles Preisblatt). Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von Breitband-Korn FGW nicht erreichbar. Breitband-Korn FGW ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an Breitband-Korn FGW Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von Breitband-Korn können FGW können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglichmöglich).

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Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von Breitband-Korn FSW realisiert, sofern Breitband-Korn FSW entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die an das Telekommunikationsnetz entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Stand 01.12.2021 Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Sprachkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen (siehe im aktuellen s. aktuelles Preisblatt). Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von Breitband-Korn FSW nicht erreichbar. Breitband-Korn FSW ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an Breitband-Korn FSW Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von Breitband-Korn FSW können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).

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Samples: www.fairspeed.net

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft realisiert, sofern Breitband-Korn die Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die an das Telekommunikationsnetz entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Sprachkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für bestimmte abgehende nationale und internationale Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen (siehe im aktuellen Preisblatt)gesperrt werden. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von Breitband-Korn der Gesellschaft nicht erreichbar. Breitband-Korn Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an Breitband-Korn der Gesellschaft Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von Breitband-Korn können der Gesellschaft können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglichmöglich).

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Samples: www.ggew-net.de

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von Breitband-Korn AIG realisiert, sofern Breitband-Korn entsprechende AIG entspre- chende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen abgeschlos- sen hat, die an das Telekommunikationsnetz angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer techni- scher Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Sprachkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung Aufstel- lung der einzelnen Vorwahlen (siehe im aktuellen Preisblatt). Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von Breitband-Korn AIG nicht erreichbarerreich- bar. Breitband-Korn AIG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden wer- den nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an Breitband-Korn AIG Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von Breitband-Korn AIG können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Verbindungsnetzbetrei- berleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).

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Samples: Auftrag Antennen Interessengemeinschaft Geroldsgrün