Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von FGW realisiert, sofern FGW entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikations- netz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW nicht erreichbar. FGW ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
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Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz von FGW Breitband-Korn realisiert, sofern FGW Breitband-Korn entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, die an deren Telekommunikations- netz die entsprechenden Inhalteanbieter das Telekommunikationsnetz angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Sprachkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles (siehe im aktuellen Preisblatt). Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW Breitband-Korn nicht erreichbar. FGW Breitband-Korn ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW Breitband-Korn Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW können Breitband-Korn können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglichmöglich).
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Samples: Breitbandanschlussvertrag, Breitbandanschlussvertrag
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von FGW der Gesellschaft realisiert, sofern FGW die Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikations- netz Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für bestimmte abgehende nationale und internationale Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblattgesperrt werden. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW der Gesellschaft nicht erreichbar. FGW Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW der Gesellschaft Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW der Gesellschaft können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
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Samples: Telecommunications
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz von FGW SmartService realisiert, sofern FGW SmartService entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikations- netz Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW SmartService nicht erreichbar. FGW SmartService ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW SmartService Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW können SmartService können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglichmöglich).
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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz von FGW AIG realisiert, sofern FGW entsprechende AIG entspre- chende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen Telekommunikationsunternehmen abgeschlos- sen hat, die an deren Telekommunikations- netz die entsprechenden Inhalteanbieter das Telekommunikationsnetz angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund technischer techni- scher Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Sprachkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung Aufstel- lung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles (siehe im aktuellen Preisblatt). Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW AIG nicht erreichbarerreich- bar. FGW AIG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden wer- den nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW AIG Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW können Verbindungsnetzbetreiberleistungen AIG können Verbindungsnetzbetrei- berleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglichmöglich).
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Samples: Auftrag
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über über das Netz von FGW FSW realisiert, sofern FGW FSW entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikations- netz Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Stand 01.12.2021 Bei Verbindungen mit Anschlüssen Anschlüssen anderer Netze können können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW FSW nicht erreichbar. FGW FSW ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW FSW Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW können FSW können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglichmöglich).
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Samples: Leistungsbeschreibung