Verbot von Umladungen, Beiladungen, Wei- tergabe. Um- bzw. Zuladungen sind bei Komplettladungen ausnahmslos unzulässig. Weiters gilt ein ausnahms- loses Beiladeverbot, wenn die beigeladenen Güter die ursprünglichen Güter beschädigen können, bzw. Zusammenladeverbote bestehen. Die Beauftragung eines Subfrachtführers ist nur unter ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des zuständigen Disponen- ten des Auftraggebers zulässig. Sollte der Einsatz von Subfrachtführern vom Auftraggeber ausnahms- weise gestattet werden, müssen diese vom Auftrag- nehmer vorher streng geprüft werden und bereits mehrere Aufträge (mindestens 5) nachweislich ord- nungsgemäß für diesen durchgeführt haben. Die Vergabe von Ladungen an Subunternehmer, die nicht mit dem Auftragnehmer bereits vorher in Ge- schäftsbeziehungen standen, insbesondere über Frachtenbörsen, ist ausnahmslos untersagt. Ein Stapeln der Ware (z.B. um zusätzlichen Laderaum etc. zu schaffen) ist ebenso ausdrücklich verboten! Für die Verletzung einer dieser Bestimmungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene Konventionalstra- fe in Höhe von € 5.000,00, unabhängig von der tat- sächlichen Schadenhöhe, vereinbart. Ein darüber- hinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht berührt. Ladungen dürfen auf keinen Fall ohne die ausdrück- liche Erlaubnis des Auftraggebers in ein La- ger/Zwischenlager/Warenhaus umgeladen werden. Bei einem Zuwiderhandeln wird eine Pönale in Höhe von 95 % der Fracht verrechnet.
Verbot von Umladungen, Beiladungen, Wei- tergabe. Um- bzw. Zuladungen sind bei Komplettladungen ausnahmslos unzulässig. Weiters gilt ein ausnahms- loses Beiladeverbot, wenn die beigeladenen Güter The contractor/carrier guarantees to comply with all provisions that apply in the EU as a result of the introduction of the European Mobility Package. This also applies to the provisions of the Wage and So- cial Dumping Prevention Act (LSD-BG) and compa- rable regulations applicable in Europe. Should claims be made against the principal in any way due to violations by the contractor/carrier, he shall fully indemnify and hold the principal harmless.