Common use of Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten Clause in Contracts

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungPersonbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug für folgende Dinge zu verwenden: Zur - zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungPersonbeförderung; - für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 7.1. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, ,die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von ,insbesonderedas Befahrenvon hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.caravan-beyer.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.zobjack.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; , zur Teilnahme an Festivals, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungPersonen-beförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: autohaus-dehne.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme Teinahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungPersonbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.markoetter.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur -­‐ zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; -­‐ zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; -­‐ zur Begehung von Zoll- Zoll-­‐ und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; -­‐ zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem nichtvorgesehenem Gelände.

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Samples: www.campanda.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen motorsportli- chen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen gifti- gen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung Weiterver- mietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen ver- traglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem vorgesehe- nem Gelände.

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Samples: www.rent-easy.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; Fahrzeugtests • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; Stoffen • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; sind • zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; Personenbeförderung • für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.cross-rent.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung Beförde- rung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- Bege- xxxx xxx Xxxx- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungPersonen- beförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.camper-kombinat.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichenentzundlichen, giftigen oder sonst gefährlichen gefahrlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher PersonenbeförderungPersonbeförderung; für fur sonstige Nutzung, die über uber den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem GeländeGelande.

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Samples: wohnmobil-jetzt-mieten.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.mjollnir.ch

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu verwenden: Zur - zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; - zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; - zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; Personbeförderung und für eine sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem geeignetem Gelände.

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Samples: www.franks-reisemobile.de

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur -Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Fahrzeugtests -zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Stoffen -zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur sind -zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für Personenbeförderung -für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.campanda.com

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten. 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; Fahrzeugtests • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; Stoffen • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; sind • zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; Personenbeförderung • für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

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Samples: www.cross-rent.de