Verbreitung und weitere Verwertung der Ergebnisse Musterklauseln

Verbreitung und weitere Verwertung der Ergebnisse. Die Verbreitung von Zwischenergebnissen des Projekts Faire Wettbewerbsbedingungen für „Virtuelle Kraftwerke“ erfolgte erstmals im Zuge des vom EEG an der der TU Wien organi- sierten Arbeitsgruppentreffen der Projektgruppe Netze und dezentrale Erzeugung am 16. Feber 2005 und anschließend beim 3. Vernetzungsworkshops für Projekte der Programmli- nie Energiesysteme der Zukunft am 13. Dezember 2005. Im Zuge dieser Treffen wurden die zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Projektergebnisse ausführlich mit den Partnern der Projektgruppe diskutiert. Die Endergebnisse werden gemeinsam mit jenen des Projektes Windintegration unterstützt durch Lastmanagement (Projektnr. 887717) im Zuge der Veranstaltungsreihe Energiege- spräche am 25. April im Technischen Museum Wien unter dem Titel Effiziente Integration von Ökostrom – Anforderungen an den regulatorischen Rahmen vorgestellt. Zu dieser Ver- anstaltung werden gezielt relevante Akteure (Vertreter der Regulierungsbehörde, System- betreiber, Anlagenbetreiber, Technologiefirmen und EVU) eingeladen. Die Darstellung des Projekts erfolgt weiters auf der Homepage des Projektkoordinators (xxx.xxx.xxxxxx.xx.xx), auf welcher nach Approbation auch diverse Produkte (Endbericht, Zusammenfassung, Abstract, technisches Lastenheft) zum Download angeboten werden. Die Projektergebnisse werden zukünftig sowohl bei nationalen (Internationale Energiewirt- schaftstagung an der TU Wien (IEWT), Februar 2007, u.a.) als auch internationalen Veran- staltungen (IAEE 2007, Berlin, u.a.) präsentiert. Darüber hinaus erfolgt die Verbreitung und Diskussion der Ergebnisse bei Projekt-Workshops innerhalb von laufenden EU-Projekten zum Thema Windintegration bzw. dezentrale Energieversorgung die von den Projektpartnern koordiniert werden (GreenNet-EU27, OPTRES). Weiters sind von den Projektpartnern wissenschaftliche Veröffentlichungen in facheinschlä- gigen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften geplant (z.B. Energie- wirtschaftlichen Tagesfragen). Sämtliche Erkenntnisse des vorliegenden Projektes dienen zusammen mit ausgewählten Ergebnissen (Windprognose und -modellierung, Lastmanagement) des EdZ-Projektes Wind- integration unterstützt durch Lastmanagement als Grundlage für das bereits genehmigte Nachfolgeprojekt im Zuge der 2. Ausschreibung der Programmlinie Energiesysteme. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Betrieb eines „Virtuellen Ökostrom Kraftwerks“ umfassend zu simulieren und darauf aufbauend ein detailliertes Konzept (inkl...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.