Verbriefung Musterklauseln

Verbriefung. Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit in einer Inhaberglobalurkunde (im Folgenden „Globalurkunde“ genannt) ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt bis alle Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. Die Globalurkunde wird entweder durch die Anleiheschuldnerin oder durch einen Bevollmächtigten rechtsverbindlich unterzeichnet. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalurkunde werden nicht ausgegeben.
Verbriefung. Die Teilschuldverschreibungen werden zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde gemäß § 24 lit b) Depotgesetz (die "Sammelurkunde") verbrieft. Die Sammelurkunde ist von den Vertretern der Emittentin firmenmäßig gezeichnet und ist von der gemäß § 6 bestellten Zahlstelle mit einer Kontrollun- terschrift versehen. Ein Anspruch auf Ausfolgung einzelner Teilschuldverschreibungen oder einzelner Zins- scheine besteht nicht.
Verbriefung. Die Schuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/Eschborn, („Clearstream“) hinterlegt. Die Globalurkunden werden handschriftlich durch rechts- gültige Unterschrift(en) der Emittentin in vertretungsberechtigter Form unterzeichnet. Ein Recht auf Ausgabe von Einzelurkunden oder Zinsscheinen besteht nicht.
Verbriefung. Die Schuldverschreibungen der Anleihe 2020/2025 werden über die Clearstream Banking AG, Eschborn, („Clearstream“) ausgegeben und in einer Inhaber-Globalurkunde oh- ne Zinsscheine verbrieft, die bei dieser verwahrt wird. Die Globalurkunde wird handschriftlich durch eine rechtsgültige Unterschrift der zur gesetzlichen Vertretung der Emittentin befugten Person oder Personen unterzeichnet. Ein Recht auf Ausgabe von Einzelurkunden oder Zins- scheinen besteht nicht.
Verbriefung. Die Schuldverschreibungen, gegebenenfalls samt Zinsansprüchen, sind in einer Global- Inhaberschuldverschreibung (die „Globalurkunde“) verbrieft, die spätestens am Tag der Begebung bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt wird. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin. Den Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an dieser Globalurkunde zu. Effektive Stücke von Schuldverschreibungen oder gegebenenfalls Zinsscheinen werden nicht ausgestellt.
Verbriefung. Die Verbriefung der Schuldverschreibungen erfolgt für ihre gesamte Laufzeit in einer permanenten, auf den Inhaber lautende Dauerglobalurkunde (die "Globalurkunde") verbrieft.
Verbriefung. Globalurkunde ohne Zinsscheine, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird.
Verbriefung. AIFMG-8-3-iVm-7-3-d Für die Art der Verbriefung siehe Anhang I der konstituieren- den Dokumente.
Verbriefung. Die Anleihe wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG können die Inhaber-Teilschuldverschreibungen als Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde in durch 1.000,00 EUR teilbare Beträge übertragen werden. Aufgrund der Globalver- briefung ist ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Inhaber- Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen.
Verbriefung. Die Gewinn-Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2024 werden für ihre gesamte Lauf- zeit in einer Globalurkunde ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Ban- king AG, Eschborn, hinterlegt, bis alle Verpflichtungen der Anleiheschuldnerin aus den Gewinn-Teilschuldver- schreibungen der Serie 01 erfüllt sind. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige oder faksimilierte Unter- schrift der zur gesetzlichen Vertretung der Anleiheschuldnerin befugten Person oder Personen. Effektive Ein- zelurkunden und/oder Sammelurkunden für eine und/oder mehrere Gewinn-Teilschuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalurkunde werden nicht ausgegeben.