Common use of Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags Clause in Contracts

Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags. 4.1. Jeder Kredit erfordert es, dass Novum und der Kunde einen Kreditvertrag abschließen. Der Kunde reicht einen Kreditantrag (gemäß vorstehendem Punkt 3.) ein, um das Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags in Gang zu setzen. Die Entscheidung, ob Novum mit dem Kunden einen Kreditvertrag abschließt oder nicht, liegt – unabhängig von früheren Annahmen von Kreditanträgen desselben Kunden und von früheren Kreditverträgen mit demselben Kunden – bis zur Annahme des aktuellen Kreditantrags gemäß Punkt 4.5. im alleinigen Ermessen von Novum (kein Kontrahierungszwang). 4.2. Der Kunde gibt den gewünschten Kreditbetrag und die anderen gewünschten Bedingungen im Kreditantrag an. 4.3. Bevor der Kunde durch ein Angebot oder durch einen Kreditvertrag an Novum gebunden ist, werden dem Kunden auf einem ihm verfügbaren und zugänglichen dauerhaften Datenträger (1) ein Kreditvertragsdokument, (2) die vorliegenden Kreditbedingungen, (3) das Formular Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite und (4) die zusätzliche vorvertragliche Information zu Fernabsatzverträgen gemäß §§ 5 und 8 ff des FernFinG über Minikredite übermittelt. Novum wird dem Kunden diese Dokumente kostenlos zur Verfügung stellen. 4.4. Möchte der Kunde nach Erhalt der Dokumente gemäß dem vorstehenden Punkt das Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags fortsetzen, muss er/sie Novum ein Vertragsangebot für den Abschluss des Kreditvertrags vorlegen (an das er nicht gebunden ist, sondern das er gemäß Punkt 8.1 widerrufen kann). Der Kunde ersucht hiermit darum, dass er/sie dieses Angebot Novum über SMS übermitteln darf. Xxxxx informiert den Kunden hiermit, dass Xxxxx diesfalls erst nach Abschluss des Kreditvertrags in der Lage sein wird, ihm/ihr alle Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen. 4.5. Möchte Novum das Angebot des Kunden gemäß dem vorstehenden Punkt annehmen, wird Novum dem Kunden eine Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen; diese Rechnung ist die Annahme des Angebots des Kunden seitens Novum (“Erklärung der Vertragsannahme”). Die Rechnung wird die vereinbarten Kreditbedingungen zusammenfassen und einen integralen Bestandteil des Kreditvertrags bilden. 4.6. Der Kreditvertrag und alle weiteren Dokumente werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Diese Kreditbedingungen werden Ihnen zusätzlich in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die englische Sprachfassung ist allerdings nur ein zusätzliches Service, rechtlich verbindlich ist einzig die deutsche Sprachfassung.

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Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags. 4.1. Jeder Kredit erfordert es, dass Novum und der Kunde einen Kreditvertrag abschließen. Der Kunde reicht einen Kreditantrag (gemäß vorstehendem Punkt 3.) ein, um das Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags in Gang zu setzen. Die Entscheidung, ob Novum mit dem Kunden einen Kreditvertrag abschließt oder nicht, liegt – unabhängig von früheren Annahmen von Kreditanträgen desselben Kunden und von früheren Kreditverträgen mit demselben Kunden – bis zur Annahme des aktuellen Kreditantrags gemäß Punkt 4.5. im alleinigen Ermessen von Novum (kein Kontrahierungszwang). 4.2. Der Kunde gibt den gewünschten Kreditbetrag und die anderen gewünschten Bedingungen im Kreditantrag an. 4.3. Bevor der Kunde durch ein Angebot oder durch einen Kreditvertrag an Novum gebunden ist, werden dem Kunden auf einem ihm verfügbaren und zugänglichen dauerhaften Datenträger (1) ein Kreditvertragsdokument, (2) die vorliegenden Kreditbedingungen, (3) das Formular Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite und bei Minikrediten zusätzlich (4) die zusätzliche vorvertragliche Information zu Fernabsatzverträgen gemäß §§ 5 und 8 ff des FernFinG über Minikredite übermittelt. Novum wird dem Kunden diese Dokumente kostenlos zur Verfügung stellen. 4.4. Möchte der Kunde nach Erhalt der Dokumente gemäß dem vorstehenden Punkt das Verfahren zum Abschluss des Kreditvertrags fortsetzen, muss er/sie Novum ein Vertragsangebot für den Abschluss des Kreditvertrags vorlegen (an das er nicht gebunden ist, sondern das er gemäß Punkt 8.1 widerrufen kann). Der Kunde ersucht hiermit darum, dass er/sie dieses Angebot Novum über SMS übermitteln darf. Xxxxx informiert den Kunden hiermit, dass Xxxxx diesfalls erst nach Abschluss des Kreditvertrags in der Lage sein wird, ihm/ihr alle Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen. 4.5. Möchte Novum das Angebot des Kunden gemäß dem vorstehenden Punkt annehmen, wird Novum dem Kunden eine Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen; diese Rechnung ist die Annahme des Angebots des Kunden seitens Novum (“Erklärung der Vertragsannahme”). Die Rechnung wird die vereinbarten Kreditbedingungen zusammenfassen und einen integralen Bestandteil des Kreditvertrags bilden. 4.6. Der Kreditvertrag und alle weiteren Dokumente werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Diese Kreditbedingungen werden Ihnen zusätzlich in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die englische Sprachfassung ist allerdings nur ein zusätzliches Service, rechtlich verbindlich ist einzig die deutsche Sprachfassung.

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