Vergabe von Aufträgen. Aufträge sind in der Regel im Wettbewerb und immer im Wege dokumentierter Verga- beverfahren an geeignete Unternehmen zu angemessenen Preisen zu vergeben. Falls ein Beschaffungsauftrag nicht zu Marktpreisen vergeben werden kann und/oder der Bewilligungsempfänger bzw. die Bewilligungsempfängerin mit dem beauftragten Un- ternehmen gesellschaftsrechtlich verbunden ist, ist der DFG auf Anforderung Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen des Angebotes zu gewähren. Sind die Preise unangemes- sen hoch oder wird die Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen verweigert, behält sich die DFG vor, die entsprechenden Ausgaben nicht als zuwendungsfähig anzuerkennen. Im Übrigen gelten die für die Wirtschaftsführung der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers maßgeblichen Vergabebestimmungen. Die Regelungen zur Beschaffung über die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG bleiben ebenfalls unberührt.
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Samples: Förderverträge, Fördervertrag, Fördervertrag
Vergabe von Aufträgen. Aufträge sind in der Regel im Wettbewerb und immer im Wege dokumentierter Verga- beverfahren an geeignete Unternehmen zu angemessenen Preisen zu vergeben. Falls ein Beschaffungsauftrag nicht zu Marktpreisen vergeben werden kann und/oder der Bewilligungsempfänger bzw. die Bewilligungsempfängerin oder ihr Personal mit dem beauftragten Un- ternehmen gesellschaftsrechtlich Unternehmen ge- sellschaftsrechtlich verbunden ist, ist der DFG auf Anforderung Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen Kalkulati- onsgrundlagen des Angebotes zu gewähren. Sind die Preise unangemes- sen unangemessen hoch oder wird die Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen verweigert, behält sich die DFG vor, die entsprechenden Ausgaben nicht als zuwendungsfähig abrechenbar anzuerkennen. Im Übrigen gelten die für die Wirtschaftsführung der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers maßgeblichen maßgeb- lichen Vergabebestimmungen. Die Regelungen zur Beschaffung über die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG bleiben ebenfalls unberührtunberührt (Ziff. 5.2).
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Samples: Förderverträge, Funding Agreement
Vergabe von Aufträgen. Aufträge sind in der Regel im Wettbewerb und immer im Wege dokumentierter Verga- beverfahren an geeignete Unternehmen zu angemessenen Preisen zu vergeben. Falls ein Beschaffungsauftrag nicht zu Marktpreisen vergeben werden kann und/oder der Bewilligungsempfänger bzw. die Bewilligungsempfängerin mit dem beauftragten Un- ternehmen Unternehmen gesellschaftsrechtlich verbunden ist, ist der DFG auf Anforderung Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen des Angebotes zu gewähren. Sind die Preise unangemes- sen unangemessen hoch oder wird die Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen verweigert, behält sich die DFG vor, die entsprechenden Ausgaben nicht als zuwendungsfähig anzuerkennen. Im Übrigen gelten die für die Wirtschaftsführung der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers maßgeblichen maßgeb- lichen Vergabebestimmungen. Die Regelungen zur Beschaffung über die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG bleiben ebenfalls unberührt.
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Samples: Funding Agreement, Funding Agreement
Vergabe von Aufträgen. Aufträge sind in der Regel im Wettbewerb und immer im Wege dokumentierter Verga- beverfahren an geeignete Unternehmen zu angemessenen Preisen zu vergeben. DFG Falls ein Beschaffungsauftrag nicht zu Marktpreisen vergeben werden kann und/oder der Bewilligungsempfänger bzw. die Bewilligungsempfängerin mit dem beauftragten Un- ternehmen Unternehmen gesellschaftsrechtlich verbunden ist, ist der DFG auf Anforderung Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen des Angebotes zu gewähren. Sind die Preise unangemes- sen unangemessen hoch oder wird die Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen verweigert, behält sich die DFG vor, die entsprechenden Ausgaben nicht als zuwendungsfähig anzuerkennen. Im Übrigen gelten die für die Wirtschaftsführung der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers maßgeblichen maßgeb- lichen Vergabebestimmungen. Die Regelungen zur Beschaffung über die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG bleiben ebenfalls unberührt.
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Samples: Förderverträge