Sachmittel Musterklauseln

Sachmittel. Der:Die Studierende hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm:ihr die für einen geordneten Besuch der Lehrveranstaltungen erforderlichen Sachmittel wie Bücher, Skripten, Notebook samt geeignetem Internetanschluss und sonstige für die Belange des Studiengangs/der Lehrveranstaltung erforderlichen Lehrbehelfe zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Verfügung stehen.
Sachmittel. 5.1 Verbrauchsmaterial, Kleingeräte bis 10.000 EUR und Software
Sachmittel. 5.1 Sachmittel sind insbesondere Mittel für Geräte und Verbrauchsmaterialien, Spezialliteratur, Dienst- und Werkverträge, Reisen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
Sachmittel. Die Stadt beschafft die zur Aufgabendurchführung erforderlichen Sachmittel eigenverantwortlich und auf eigene Kosten
Sachmittel. Mittelbereitstellung
Sachmittel. Mittelbereitstellung Zusatz
Sachmittel. (1) Die zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs in einer Inventarliste (Stand 1. Januar 2005) aufge- führten Sachmittel der Stadt gehen zum 1. Januar 2005 in das Eigentum des Landkreises über.
Sachmittel. 5.1 Die Vertragsgemeinden innerhalb des Pastoralraumes verfügen zurzeit über keine gemeinsamen Sachmittel.
Sachmittel. Grundsätzlich ist für die Durchführung des geförderten Projekts die Grundausstattung des Förder- mittelempfängers zu nutzen (z.B. Räumlichkeiten und Rechenzentren). Sachmittel sind nur förder- fähig, soweit die beschafften Gegenstände ausschließlich für das Projektvorhaben verwendet wer- den. Dasselbe gilt für allgemeinen Geschäftsbedarf. Vergleichbare, im Geschäftsbereich der aus- führenden Stelle des Fördermittelempfängers bereits vorhandene Gegenstände sind einzusetzen. Sollte eine Nutzung der vorhandenen Ausstattung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, ist dies zu begründen. Hilfsmittel und Gegenstände einschließlich Fachliteratur und Datenbanklizenzen können gefördert werden, wenn sie für die Durchführung des Projekts zwingend notwendig sind. Während der Dauer der Teilnahme an Dienstreisen oder Fortbildungen können den Projektbeschäf- tigten im Bedarfsfall Angebote für die Betreuung von (auch schulpflichtigen) Kindern und pflegebe- dürftigen Angehörigen gemacht werden und auf Antrag die zusätzlich anfallenden und unabwend- baren Betreuungskosten erstattet werden. Dies gilt auch für Tagungen und Kongresse, wenn diese als Fortbildungsmaßnahmen anzusehen sind. Gegenstände, die zur Erfüllung der Projektziele erworben oder hergestellt werden, sind ausschließ- lich im Rahmen des Projektvorhabens zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Für zu erwer- bende Gegenstände hat der Fördermittelempfänger im Fördervertrag zu bestätigen, dass die sach- gemäße Nutzung, Unterbringung und Wartung dieser Gegenstände sowie die Deckung der laufen- den Kosten sichergestellt sind. Nach Ablauf der Projektlaufzeit können mit Fördermitteln erworbene Gegenstände an den Hoch- schulen verbleiben. Dafür muss der Fördermittelempfänger mit Einreichung des Abschlussnach- weises eine entsprechende Erklärung abgeben. Sollte der Fördermittelempfänger die mit Fördermitteln angeschafften Gegenstände nicht weiter- verwenden und veräußern, ist der Erlös an die Stiftung abzuführen. Über den Umgang mit Verlust, Diebstahl und Defekten von Gegenständen entscheidet die Stiftung im Einzelfall.
Sachmittel. Mit den Sachmitteln sind neben Verbrauchsmaterialien die Anschaffung notwendiger Geräte und beweglicher Sachen zu finanzieren. Der Kauf eines Gerätes oder mehrerer funktionell zusammengehörender Geräte im Wert von mehr als € 5.000 ist bei der Antragsstellung gesondert aufzuführen bzw. muss nachträglich, jedoch vor Anschaffung, genehmigt werden. Der Beschaffung müssen im Regelfall mindestens zwei Angebote zugrunde liegen. Die Geräte und beweglichen Sachen, die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in der Regel in das Eigentum des Fördermittelempfängers über. Die sachgemäße Unterbringung und Wartung der Geräte ist sicherzustellen. Die laufenden Kosten der Geräte (Betriebskosten) wie Wartung, Reparatur, Ersatzteile usw. werden von der GHS nur im Rahmen des genehmigten Budgets übernommen. Aus Sachmitteln sind ferner Honorare, Aufwandsentschädigungen und Stipendien zu finanzieren.