Sachmittel. Der/Die Studierende hat dafür Sorge zu tragen, dass die für einen geordneten Besuch der Lehrveranstaltungen erforderlichen Sachmittel wie Bücher, Skripten, Notebook samt geeignetem Internetanschluss und sonstige für die Belange des Studiengangs/der Lehrveranstaltung erforderlichen Lehrbehelfe zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung ihm/ihr zur Verfügung stehen.
Sachmittel. Verbrauchsmaterial, Kleingeräte bis 10.000 EUR und Software
Sachmittel. 5.1 Sachmittel sind insbesondere Mittel für Geräte und Verbrauchsmaterialien, Spezialliteratur, Dienst- und Werkverträge, Reisen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
5.2 Sofern durch die Fördermittel Geräte, Verbrauchsmaterialien und Spezialliteratur finanziert werden, gehen diese in das Eigentum derjenigen Hochschule über, über die sie beschafft werden, und sind nach deren Bestimmungen zu inventarisieren. Die betroffene Hochschule hat die sachgemäße Unterbringung, Nutzung und Wartung sicherzustellen. Die Geräte, Verbrauchsmaterial und Spezialliteratur bleiben in der Regel auch dann im Eigentum der betroffenen Hochschule, wenn der/die im Bewilligungsschreiben oder Fördervertrag genannte (Teil-)Projektleiter*in an eine andere Institution wechselt.
5.3 Für die Beschaffung von Geräten, Verbrauchsmaterial und Spezialliteratur sind die internen Beschaffungsrichtlinien der betreffenden Universität in der jeweils geltenden Form zu beachten.
5.4 Mittel für Spezialliteratur können ausnahmsweise zur Verfügung gestellt werden, wenn die benötigten Werke entweder ständig für das geförderte Projekt verfügbar sein müssen, aber nicht in den Sammelbereich der zugeordneten Instituts- bzw. Fachbereichsbibliothek fallen, oder im Leihverkehr nicht erhältlich sind.
5.5 Für die Beschäftigung von freien Mitarbeiter*innen gelten Ziff. 4.2 und 4.3 entsprechend.
5.6 Reisen können durch die Fördermittel finanziert werden, wenn und soweit sie für die Durchführung des Projekts notwendig sind oder dazu dienen, die Projektergebnisse vor der (Fach)Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Reisekosten sind nach den Grundsätzen des deutschen Reisekostenrechts gemäß den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien abzurechnen.
5.7 Veranstaltungen können durch die Fördermittel finanziert werden, wenn und soweit dies der Durchführung des Projektes dient. Die Bewirtungs- und Nebenleistungen sind je nach Anlass und Teilnehmerkreis angemessen zu gestalten.
5.8 Publikationen können durch die Fördermittel finanziert werden, wenn und soweit sie primär zur Veröffentlichung von Projektergebnissen dienen oder in anderer Weise im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bewilligten Projekt stehen. Die Publikationsform kann frei gewählt werden (mit Ausnahme von „grauer Literatur“). Die speziellen Regelungen zur Veröffentlichung von Projektergebnissen (Ziff. 8) und zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Ziff. 9) sind zu beachten.
5.9 Näheres regeln die Leitlinien der Förderprogramme von MERCUR in ihrer jeweils aktuellen Fassu...
Sachmittel. Die Gemeinde stellt der Schule bzw. dem Xxxxxx die notwendigen Sachmittel, die Einrichtung und Räume für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung. Das Raumkonzept ist Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Außerunterrichtliche Angebote weiterer Xxxxxx, Vereine oder Institutionen können in der Offenen Ganztags- schule mit berücksichtigt werden. Die Planung dieser Angebote sowie die Einbindung in das Gesamtangebot erfolgt mit der Schulleitung, dem Xxxxxx sowie dem Anbieter des außerunterrichtlichen Angebots. Die Ange- bote können klassen- bzw. gruppenübergreifend erfolgen. Notwendige zusätzliche Kooperations-, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit diesen Anbietern werden in Ab- stimmung mit der Schulleitung und dem Xxxxxx vom Schulträger veranlasst. Die Kosten sind im Kostenplan enthalten und werden dem Xxxxxx direkt in Rechnung gestellt.
Sachmittel. Die zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs in einer Inventarliste (Stand 1. Januar 2005) aufge- führten Sachmittel der Stadt gehen zum 1. Januar 2005 in das Eigentum des Landkreises über.
Sachmittel. Mittelbereitstellung
Sachmittel. Mittelbereitstellung Zusatz
Sachmittel. Die Stadt beschafft die zur Aufgabendurchführung erforderlichen Sachmittel eigenverantwortlich und auf eigene Kosten
Sachmittel. 5.1 Die Vertragsgemeinden innerhalb des Pastoralraumes verfügen zurzeit über keine gemeinsamen Sachmittel.
5.2 Zukünftige Sachmittel und weitere Aufwendungen, welche für gemeinsame Seelsorgeaufgaben benötigt und nicht direkt den Kirchgemeinden zugeordnet werden können, sind analog dem Verfahren zum Personaleinsatz für gemeinsame Seelsorgeaufgaben von der Administrativkommission zu bewilligen.
Sachmittel. Mit den Sachmitteln sind neben Verbrauchsmaterialien die Anschaffung notwendiger Geräte und beweglicher Sachen zu finanzieren. Der Kauf eines Gerätes oder mehrerer funktionell zusammengehörender Geräte im Wert von mehr als € 5.000 ist bei der Antragsstellung gesondert aufzuführen bzw. muss nachträglich, jedoch vor Anschaffung, genehmigt werden. Der Beschaffung müssen im Regelfall mindestens zwei Angebote zugrunde liegen. Die Geräte und beweglichen Sachen, die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in der Regel in das Eigentum des Fördermittelempfängers über. Die sachgemäße Unterbringung und Wartung der Geräte ist sicherzustellen. Die laufenden Kosten der Geräte (Betriebskosten) wie Wartung, Reparatur, Ersatzteile usw. werden von der GHS nur im Rahmen des genehmigten Budgets übernommen. Aus Sachmitteln sind ferner Honorare, Aufwandsentschädigungen und Stipendien zu finanzieren.
1. Für die Anforderung der bewilligten Fördermittel hat der Antragsteller dem laufenden Bedarf und dem Projektfortschritt entsprechend einen Abrufplan einzureichen, der die kontinuierliche Abwicklung des Vorhabens für den Bewilligungszeitraum sicherstellen soll. Personalmittel sollen quartalsweise angefordert werden. Für den Mittelabruf hat der Fördermittelempfänger das von der GHS bereitgestellte Formular „Abrufplan“ zu verwenden, das mit dem Bewilligungsbescheid versandt wird.
2. Nach Prüfung des Abrufplans durch die GHS werden die Mittel entsprechend den angegebenen Terminen auf das bekannt gegebene Konto des Fördermittelempfängers überwiesen. Die GHS kann verlangen, dass der Fördermittelempfänger ein separates Konto bei seinem Geldinstitut einrichtet, das ausschließlich der Abwicklung der GHS- Förderung dient.