Vergabe von Subaufträgen. Die Vergabe von Subaufträgen darf nur im Rahmen des von der FFG vorgegebenen zu- lässigen Ausmaßes erfolgen. Soweit ein/eine ProjektpartnerIn einen Subauftrag erteilt, bedarf dies hinsichtlich der Person des/der Subauftragnehmers/Subauftragnehmerin der vorherigen Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen, die ihre Zustimmung je- doch nur aus wichtigen, in der Person des/der Subunternehmers/Subauftragnehmerin liegenden Gründen verweigern dürfen. In allen Sub(werk)verträgen ist ein Eintrittsrecht für die übrigen ProjektpartnerInnen für den Fall des Austrittes oder des Ausschlusses des/der den Sub(werk)vertrag schließenden ProjektpartnerIn vorzusehen.
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Samples: Konsortialvertrag, Konsortialvertrag, Konsortialvertrag
Vergabe von Subaufträgen. Die Vergabe von Subaufträgen darf nur im Rahmen des von der FFG vorgegebenen zu- lässigen Ausmaßes erfolgen. erfolgen.19 Soweit ein/eine ProjektpartnerIn einen Subauftrag erteilt, bedarf dies hinsichtlich der Person des/der Subauftragnehmers/Subauftragnehmerin der vorherigen Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen, die ihre Zustimmung je- doch nur aus wichtigen, in der Person des/der Subunternehmers/Subauftragnehmerin liegenden Gründen verweigern dürfen. In allen Sub(werk)verträgen ist ein Eintrittsrecht für die übrigen ProjektpartnerInnen für den Fall des Austrittes oder des Ausschlusses des/der den Sub(werk)vertrag schließenden ProjektpartnerIn vorzusehen.
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Samples: Konsortialvertrag