Vergabeblattform / Zugang zu den Vergabeunterlagen Musterklauseln

Vergabeblattform / Zugang zu den Vergabeunterlagen. Die EAA hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 9 Abs. 1, Abs. 3 und 41 Abs. 1 VgV die Verga- beunterlagen auf der Vergabeplattform der EAA unter xxxxx://xxxxxxxxx.xxxxxx.xxx/XXXXXxxxxx/Xxx- dering/ContractNoticeManagement/Index?currentLanguage=de&Page=login&SkinName=VortalSkin1 zum kostenlosen und direkten Abruf bereitgestellt. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, sich auf der Vergabeplattform unter xxxxx://xxxxx- xxxx.xxxxxx.xxx/XXXXXxxxxx/Xxxxx/XxxxXxxxxxxx/Xxxxx?xxxxxxxXxxxxxxx=xx&XxxxXxxx=Xxx zu registrie- ren. Damit kann sichergestellt werden, dass etwaige Verfahrensmitteilungen (Antworten auf Bieterfragen, Änderungen der Vergabeunterlagen etc.) den Bietern und späteren Bietern direkt zugehen. Ein Leitfaden zur Registrierung ist unter xxxx://xx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxx/xxxxxxxxx_xxxxxxxxxxxxx00.xxx abrufbar. Die Registrierung erfolgt kostenlos. Der Bieter hat sicherzustellen, dass ihn die Informationen der EAA über die in der Vergabeplattform hinter- legten Kontaktdaten erreichen. Im Falle von Urlaub oder Erkrankung hat der Bieter die Weiterleitung an eine Vertreterin/ einen Vertreter sicherzustellen. Der Eingang von Verfahrensmitteilungen und anderen Nachrichten seitens der EAA ist vom Bieter auf Ver- langen der EAA jeweils in Textform (§ 126b BGB) zu bestätigen. Die EAA behält sich Änderungen und/ oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen ausdrücklich vor, wenn und soweit ihr dies nach dem Xxxxxxxx des weiteren Verfahrens, insbesondere der Verhandlungen und/ oder auf Grund von Hinweisen und Fragen der Bieter/ Bieter, als zweckmäßig oder als geboten erscheint. Für den Umgang mit der Vergabeplattform oder bei technischen Fragen, kann sich der Bieter neben dem Ansprechpartner der EAA auch direkt an den Support unter xxxxxxx@xxxxxx.xx Werktags von 8:30 bis 18:00 wenden.

Related to Vergabeblattform / Zugang zu den Vergabeunterlagen

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Gefahrübergang, Abnahme 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.