Vergütung bei Abbruch Musterklauseln

Vergütung bei Abbruch. 6.4.1 Bei Monatspauschalen (Kalendermonat) wird bei Abbruch in der Regel die ganze Pauschale des an- gebrochenen Kalendermonats geschuldet. Die akzessorische Leistung Wohnen kann bis maximal ei- ner Pauschale des Folgemonats vergütet werden. Für den Ein- und Austrittsmonat erfolgt die Berech- nung pro rata.