Vergütung bei Krankheit / Unfall. 6.5.1 Bei einer Abgeltung pro Monat, Tag oder Woche wird bei Krankheit oder Unfall in der Regel die ganze angebrochene Pauschale gemäss Auftrag der IV-Stelle geschuldet. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird die akzessorische Leistung Wohnen bis maximal mit einer Pauschale des Folgemonats vergütet. Für den Ein- und Austrittsmonat erfolgt die Berechnung pro rata.