Vergütung der Geschäftsleiter Musterklauseln

Vergütung der Geschäftsleiter. Die Vergütung des Vorstands der BSH setzt sich aus einem ruhegehaltsfähigen Grundgehalt, einem nicht ruhege- haltsfähigen Grundgehalt und einem nicht ruhegehaltsfähigen Bonus zusammen. Bei Vorständen, die mit Wirkung ab 01. Januar 2023 erstmals bestellt wurden, setzt sich aufgrund der Einführung einer neuen betrieblichen Alters- versorgung für Vorstände mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 04. November 2022 die Vergütung aus Grund- gehalt und Bonus zusammen. Das Grundgehalt entspricht der Höhe nach dem ruhegehaltsfähigen plus nicht ru- hegehaltsfähigen Grundgehalt der vor dem 01. Januar 2023 erstmals bestellten Vorstände. Der Anteil der variablen Vergütung ist analog den Mitarbeitern begrenzt. Die Bandbreite der Zielerreichung liegt zwischen 0 und 150 Prozent. Die Zielerreichung zur Ermittlung der Höhe der variablen Vergütung setzt sich zu 65 Prozent aus Unternehmenszielen, zu 15 Prozent aus Nachhaltigkeitszie- len (inkl. personalwirtschaftlicher Ziele) und zu 20 Prozent aus individuellen Zielen unter Berücksichtigung des Erfolgsbeitrags des Ressorts sowie Konzernzielen zusammen. Alle Ziele haben eine mehrjährige Bemessungs- grundlage und beinhalten die zentralen Ziele der Unternehmensstrategie. Die in der Vergütung berücksichtigten Parameter sind wichtige steuerungsrelevante Kennzahlen einer Bausparkasse. Die variable Vergütung von Risikoträgern wird ab einer Summe von über 50 TEUR gemäß den Vorgaben der InstitutsVergV in Teilen zurückbehalten und mit einer Sperrfrist versehen. 20 Prozent des Bonus werden un- mittelbar im Folgejahr, 20 Prozent nach einer Vergütungssperrfrist („Retention“) von einem Jahr ausgezahlt. 60 Prozent der Bonuszahlung werden über einen Zurückbehaltungszeitraum („Deferral“) von bis zu fünf Jahren gestreckt und sind mit einer anschließenden Vergütungssperrfrist von je einem Jahr versehen. Dabei sind sämt- liche für die verzögerte Auszahlung vorgesehenen Beträge über die Entwicklung des rechnerischen Aktienkurses der Bausparkasse an die nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens gekoppelt. Die Nachhaltigkeit wird an der Änderung des Aktienwertes bzw. Unternehmenswertes der BSH-Gruppe zwischen dem 16. April und dem jeweiligen Bewertungsstichtag (15. April) gemessen. Die BSH hat keine am Markt handelbaren Aktien. Der Ak- tienwert wird einmal jährlich gemäß den Vorgaben des IDW S 1 zur Unternehmenswertermittlung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnet. Ein Anstieg des Aktienkurses führt nicht zu einer Erhöhung der ...