VERGÜTUNGSFORTZAHLUNG IM TODESFALL Musterklauseln

VERGÜTUNGSFORTZAHLUNG IM TODESFALL. Xxxxx die Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds vorzeitig, weil dieses während der Laufzeit seines Dienstvertrags verstirbt, so ist die feste monatliche Vergütung für einen Zeitraum von drei Monaten an die Erben fortzuzahlen. Endet die Bestellung durch dauerhafte Invalidität oder Tod, werden alle laufenden LTI- Tranchen sofort ausgezahlt.