Common use of Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Clause in Contracts

Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rück- wirkend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermö- gensbildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als beendet. Bei vorzeitigen schädlichen Verfügungen fällt ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwands- ersatz an. Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb anderer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich mög- lich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfän- det werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend * Stand: Januar 2018 „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – wäh- rend der Sperrfristen – gesperrten Fondsanteile.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fondsclever.de, www.fondsclever.de

Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rück- wirkend rückwir- kend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche ge- setzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermö- gensbildungsgesetzVermögens- bildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag Ver- trag als beendet. Bei vorzeitigen schädlichen Verfügungen fällt ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwands- ersatz Aufwandsersatz an. Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb anderer ande- rer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich mög- lichmöglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfän- det verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services Ser- vices GmbH für Privatanleger (nachfolgend * Stand: Januar 2018 „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – wäh- rend während der Sperrfristen – gesperrten Fondsanteile.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de

Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rück- wirkend rückwir- kend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche ge- setzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermö- gensbildungsgesetzVermögens- bildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als beendet. Bei vorzeitigen schädlichen Verfügungen fällt ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwands- ersatz an. Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb anderer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich mög- lichprämienschäd- lich möglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfän- det verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend * Stand: Januar 2018 „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – wäh- rend der Sperrfristen – gesperrten Fondsanteile.

Appears in 1 contract

Samples: www.generali-investments.de