Common use of Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Clause in Contracts

Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwir- kend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine ge- setzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögens- bildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Ver- trag als beendet. Bei vorzeitigen schädlichen Verfügungen fällt ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz an. Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb ande- rer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Ser- vices GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – während der Sperrfristen – gesperrten Fondsanteile.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwir- kend rück- wirkend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine ge- setzliche gesetzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögens- bildungsgesetzVermö- gensbildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Ver- trag Vertrag als beendet. Bei vorzeitigen schädlichen Verfügungen fällt ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz Aufwands- ersatz an. Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb ande- rer anderer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglichmög- lich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfändet verpfän- det werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Ser- vices Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend * Stand: Januar 2018 „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – während wäh- rend der Sperrfristen – gesperrten Fondsanteile.

Appears in 2 contracts

Samples: Wertpapier Sparvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwir- kend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine ge- setzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögens- bildungsgesetz). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Ver- trag Vertrag als beendet. Bei vorzeitigen schädlichen Verfügungen fällt ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz Aufwands- ersatz an. Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb ande- rer anderer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich prämienschäd- lich möglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Ser- vices Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend * Stand: Januar 2018 „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – während wäh- rend der Sperrfristen – gesperrten Fondsanteile.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions