We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.
For more information visit our privacy policy.Verkauf Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Verkaufsrestriktionen Die Anteile des OGAW sind nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, der Rücknahme und beim Umtausch von Anteilen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Details sind dem Prospekt zu entnehmen.
Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.
Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.
Verkaufsbeschränkungen Dieser Prospekt darf nur in Verbindung mit einem Exemplar des Nachtrags für die jeweiligen Anteile ausgehändigt werden (wobei Anleger unabhängig von der Anzahl der Nachträge, die sie erhalten, jeweils nur ein Exemplar des Prospekts erhalten). Dieser Prospekt darf nicht für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung in Rechtsordnungen bzw. unter solchen Umständen verwendet werden, in bzw. unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig oder nicht zulässig ist. Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht von der United States Securities and Exchange Commission (die „SEC“) oder einer anderen Regierungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt, und weder die SEC, noch eine andere Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlichkeit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit der Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede Person, die eine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht berechtigt, in die Anteile zu investieren. Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungsübereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rechten von US-Personen belastet oder mit US-Personen getauscht werden, und Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte (Swap), strukturierte Schuldverschreibungen (structured note) oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch Rechte an den Anteilen einräumen oder US-Personen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen (jeweils eine „Übertragung“). Jede derartige Übertragung an eine US-Person ist nichtig. Die Gesellschaft wurde und wird nicht als Investmentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung (der „Investment Company Act“) registriert und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Investment Company Act, welche den Schutz von Anlegern in registrierten Investmentgesellschaften gewährleisten sollen. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, den Anteilsbesitz von folgenden Personen bzw. die Übertragung von Anteilen an folgende Personen zu beschränken (und folglich die im Besitz solcher Personen befindlichen Anteile zurückzunehmen): US-Personen; Personen, die sich nicht den vom Verwaltungsrat bestimmten Geldwäsche-Kontrollen unterziehen; Personen, die offenbar Gesetze oder Vorschriften von Staaten oder Behörden oder solche Rechtsvorschriften verletzen, aufgrund derer sie nicht zum Anteilsbesitz berechtigt sind; Personen, bei denen die Umstände (unabhängig davon, ob diese unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf diese Personen haben oder ob diese Personen einzeln oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen, ob verbunden oder nicht, zu sehen sind, oder sonstige Umstände, die dem Verwaltungsrat als erheblich erscheinen) nach Auffassung des Verwaltungsrats dazu führen können, dass der Gesellschaft eine Steuerpflicht oder sonstige finanzielle, rechtliche oder wesentliche verwaltungstechnische Nachteile entstehen, die ihr ansonsten nicht entstanden wären, oder dass die Gesellschaft Gesetze oder Vorschriften verletzt, die sie ansonsten nicht verletzt hätte. Bei Erwerb und Halten von Anteilen durch in Irland steuerpflichtige Personen nimmt die Gesellschaft bei Eintreten eines Steuertatbestands nach irischem Recht Anteile, die von Personen gehalten werden, die in Irland steuerpflichtige Personen sind, als solche gelten oder im Namen einer solchen Person handeln, zurück und entwertet diese, und der Erlös wird an die irische Finanzbehörde (Irish Revenue Commissioners) abgeführt, wenn ein solches Vorgehen für die Zahlung irischer Steuern erforderlich ist. Dieser Prospekt und die Nachträge können in andere Sprachen übersetzt werden. Diese Übersetzungen enthalten ausschließlich dieselben Informationen und sind bedeutungsgleich mit dem englischsprachigen Dokument. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich. Dies gilt nicht, soweit (und nur soweit) die Rechtsvorschriften einer Rechtsordnung, in der Anteile verkauft werden, etwas anderes erfordern, sodass im Falle von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Informationen, die in einem anderssprachigen Dokument veröffentlicht wurden, die Sprache des Dokuments maßgeblich ist, auf das die Rechtsstreitigkeit gestützt wird.
Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.
Aufträge Die Bank verpflichtet sich, gemäß Paragraph 21 der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere gemäß den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den Gesetzen, Gepflogenheiten und Usancen des Ausführungsortes nach besten Kräften auszuführen. Für Verluste oder Kosten, die den Kunden entstanden sind, weil (i) die Bank aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage war, den Auftrag auszuführen, mit Ausnahme grob fahrlässigen Verhaltens (faute lourde) oder vorsätzlichen Verschuldens (faute intentionnelle) seitens der Bank, oder weil (ii) eine Verzögerung oder eine Änderung der Marktbedingungen vor dem Abschluss der betreffenden Transaktion eingetreten ist, übernimmt die Bank keine Haftung. Aufträge für eine sofortige Ausführung sind nach ihrer Erteilung unwiderruflich, es sei denn, die Kunden erhalten vor der Ausführung des betreffenden Auftrags von der Bank eine Mitteilung über die Änderung der Bedingungen dieses Auftrags oder die Stornierung des betreffenden Auftrags. Aufträge ohne Ablaufdatum bleiben nur für einen Tag gültig, falls die Aufträge nach Börsenschluss platziert wurden, bleiben Sie bis zum Ende des nächsten Handelstages gültig. Aufträge, die von Kunden für einen unbestimmten Zeitraum gegeben wurden („Good until cancelled“), bleiben gemäß den Vorschriften und Praktiken des betreffenden Marktes gültig. Allerdings verlieren sie spätestens am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, in dem sie erteilt wurden. Der Kunde weiß um das Risiko, dass Aufträge ausgeführt werden können, bevor die Stornierung greift. Geschäfte, die die Bank im Namen des Kunden auf allen Märkten platziert, werden von einer dritten Partei ausgeführt und sind dementsprechend an deren Servicelevel gebunden. Dies kann zur Folge haben, dass Geschäfte, die zu spät gemeldet wurden, möglicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Beginn der nächsten Börsensitzung auf dem Konto des Kunden gebucht werden. Es kann vorkommen, dass eine Order, die als „storniert“ oder „abgelaufen“ bestätigt wurde, Gegenstand einer verspätet gemeldeten Ausführung ist, deren Risiken die Kunden vollständig tragen, solange weder grobe Fahrlässigkeit (faute lourde) noch vorsätzliches Verschulden (faute intentionnelle) seitens der Bank vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Bank in gutem Glauben zu nutzen, und er erkennt hiermit an, dass die verfügbaren Marktsätze und Kurse durch die Bank nach bestem Bemühen bereitgestellt werden. Die Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der indikativen Preisangaben auf ihrer Website, die Kunden zu Informationszwecken bereitgestellt werden und die möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand sind, wie zum Beispiel im Falle von illiquiden Wertpapieren oder bei Märkten mit geringem Volumen. Die Preisangaben der Bank stimmen daher möglicherweise nicht mit dem Preis überein, zu dem der Handel durchgeführt wird. Die Bank ist nicht an einem Handel gebunden, der zu einem Preis abgeschlossen wurde, von dem die Bank nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Handels offensichtlich unrichtig war oder von dem der Kunde wusste oder hätte wissen müssen, dass er zum Zeitpunkt des Handels unrichtig war. Obwohl alle bei der Bank eingehenden Aufträge bei Erhalt ausgeführt werden, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass bei der Ausführung eines Auftrags Verzögerungen entstehen können. Insbesondere werden Aufträge, die während der Schlusszeiten der betreffenden Börse bei der Bank eingehen, erst zum nächsten Börsenbeginn an der betreffenden Börse ausgeführt. Die Kunden nehmen ferner zur Kenntnis, dass alle Aufträge, die bei der Bank zum Börsenschluss eingehen, zu einem anderen Preis ausgeführt werden können als dem zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen. Telefonische Aufträge werden nach bestem Bemühen ausgeführt und können kleineren Zeitverzögerungen im Vergleich zu elektronischen Aufträgen unterliegen, die über die Online- Handelsplattform ausgeführt werden. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass wir im Rahmen der Ausführung der Anweisungen der Kunden alle erforderlichen Währungsumrechnungen durchführen. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, die mit solchen Währungstransaktionen einhergehenden Risiken zu tragen. Wenn der Kunde Anweisung erteilt, einen von ihm erteilten Auftrag zu widerrufen, wird nicht garantiert, dass der Auftrag tatsächlich rückgängig gemacht wird. Wenn keine ausreichende Deckung für einen Auftrag besteht, soll er als nicht erteilt betrachtet werden. Sobald Geld oder Wertpapiere aus dem Konto abgezogen wurden, können Aufträge nicht mehr widerrufen werden. Während der Handelszeiten ist es im Allgemeinen nicht möglich, Marktaufträge zu widerrufen, da diese normalerweise unmittelbar ausgeführt werden. Der Kunde nimmt im Hinblick auf Währungstransaktionen zur Kenntnis, dass die Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt des Auftrags und dem der Ausführung der Transaktion schwanken können und dass sich der Gesamtwert der Transaktion deshalb ändern kann. Bei allen Devisengeschäften nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Devisenkurse zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Ausführungszeit variieren können und dass der Gesamtwert der Transaktion dadurch beeinflusst werden kann. Kauf und Verkauf von im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Investmentfonds Die Bank übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Ertrag der im Rahmen der Dienstleistungen vertriebenen Fonds. Obwohl sich die Bank nach Kräften bemühen, Fonds von hoher Qualität anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Nettoinventarwert der gehaltenen Fonds von Marktschwankungen, Wechselkursentwicklungen und den von dem Fonds getroffenen Anlageentscheidungen abhängig sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass die Kunden den vom Fonds veröffentlichten Verkaufsprospekt gelesen und somit von allen maßgeblichen Informationen über den Investmentfonds, einschließlich Kosten und Gebühren, Kenntnis genommen haben, und dass sie nur solche Fonds erwerben, die ihrem Anlageprofil entsprechen und zu deren Erwerb sie berechtigt sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für vom Fonds mitgeteilte Informationen, und die Bereitstellung dieser Informationen stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Anlageempfehlung dar. Der Kauf von Investmentfonds hängt von den internen Organisationsabläufen und der Verfügbarkeit von Drittanbietern ab. Die Bank haftet nicht für etwaige Schwankungen der Anteilspreise von Investmentfonds, die zwischen der Erteilung eines Auftrags durch den Kunden und der Bestätigung der Bank über die Ausführung dieses Auftrags durch den Fondsmanager auftreten können. Falls die Bank begründete Zweifel im Hinblick auf die Herkunft und Richtigkeit des Auftrags hegt, ist sie berechtigt, die Ausführung des betreffenden Auftrags abzulehnen oder mit geeigneten Mitteln zusätzliche Auskünfte einzuholen; dies gilt auch, wenn die Bank über Hinweise verfügt, dass der Auftrag oder die Transaktion gegen geltendes Recht oder die behördlichen Vorschriften verstößt. Die Kunden sind bei jeder Wertpapiertransaktion für die Festsetzung der Abwicklungswährung ihrer Aufträge verantwortlich. Handelsgeschäfte werden üblicherweise nur dann ausgeführt, wenn auf dem Währungskonto des Kunden ein ausreichendes Guthaben zur Deckung des Wertpapierpreises, der Maklerprovision und aller sonstigen eventuell entstehenden Kosten zur Verfügung stehen. Die Bank berücksichtigt nur Beträge, die für Handelsgeschäfte frei verfügbar sind. Wenn das Währungsunterkonto, über das die Kunden das Geschäft abwickeln möchten, nicht ausreichend gedeckt ist, hat die Bank das Recht, die Transaktion ganz oder teilweise abzulehnen. Marktaufträge können in Einzelfällen großen Kursschwankungen ausgesetzt sein. Solche Kursschwankungen können sich auf die ausgeführte Transaktion auswirken und somit zu einer Überziehung des Währungskontos führen. Die Bank kann nach eigenem Ermessen eine Überziehung als Ergebnis solcher Transaktionen akzeptieren. Diese Position muss schnellstmöglich ab dem Tag der Transaktion ausgeglichen werden. Der Kunde bleibt für die Deckung seines Währungskontos verantwortlich. Unbeschadet des Vorstehenden kann die Bank nach eigenem Ermessen alle sonstigen, auf anderen Währungsunterkonten verfügbaren Guthaben für die Berechnung des Gesamtvermögens des Kunden bei der Bank berücksichtigen. Im Falle einer Überziehung eines Währungsunterkontos hat der Kunde für die ausreichende Deckung dieses Xxxxxx entweder durch eine Währungstransaktion von einem anderen Unterkonto oder durch die Zuführung von Mitteln von einer externen Quelle oder einem anderen Konto zu sorgen.
Auflösung Die Genossenschaft wird aufgelöst
Selbstbeteiligung Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB.
Vorbemerkung 1Nach dem Abschnitt II Ziffer 2 sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Syste- men der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Syste- men erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, De- sign, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssi- cherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Syste- men in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgen- den Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. 6Nicht unter den Abschnitt II Ziffer 2 fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Infor- mations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-techni- schen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.