VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON ZERTIFIKATEN. Falls ein Anteilinhaber der Verwaltungsgesellschaft beweisen kann, dass sein Zertifikat verloren gegangen oder zerstört worden ist, kann auf seinen Wunsch im Rahmen der von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Bedingungen ein Duplikat ausgegeben werden. Sobald das als „Duplikat“ gekennzeichnete neue Zertifikat ausgegeben worden ist, wird das Originalzertifikat ungültig. Auf Wunsch der Verwaltungsgesellschaft können beschädigte Zertifikate an die Verwaltungsgesellschaft zurückgegeben und gegen neue Zertifikate umgetauscht werden. Die beschädigten Zertifikate werden umgehend annulliert. Die Verwaltungsgesellschaft kann dem Anteilinhaber die Kosten für das Duplikat oder das neue Zertifikat und alle angemessenen Kosten, die der Verwaltungsgesellschaft in Verbindung mit der Ausgabe und Eintragung in das Register oder der Zerstörung des alten Zertifikats entstehen, in Rechnung stellen.
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