Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver kehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng lich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent rale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter geleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über nimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä den, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen
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Samples: www.dvg-duisburg.de
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver kehrsunternehmen Verkehrsun- ternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng lich ausgegebene ursprünglich ausgege- bene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens Verkehrsunterneh- mens gesperrt. Weiterhin wird an die zent rale zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter geleitetweitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung Ersat- zausstellung innerhalb des 12monatigen 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über nimmt übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä denSchäden, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung Beförderungsleis- tung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen
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Samples: www.vrr.de
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng lich ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent rale zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter geleitetweitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12monatigen 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über nimmt übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä denSchäden, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.
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Samples: ver-kehr.de
Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines von Tickets ist dem Ver kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng lich ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent rale zentrale Kundendatei des der VRR AöR ein entsprechender Vermerk weiter geleitetweitergeleitet. Die Eine Ersatzausgabe eines von abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12monatigen 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über nimmt übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä denSchäden, die dem*der Abonnent*in dem Abonnenten/ der Abonnentin dadurch entstehen, dass er*sie er/sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. z .B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.
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Samples: media.radiogutscheine.de