Common use of Verlust oder Zerstörung Clause in Contracts

Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver­ kehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng­ lich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent­ rale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter­ geleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12­monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über­ nimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä­ den, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen

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Samples: www.dvg-duisburg.de

Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver­ kehrsunternehmen Verkehrsun- ternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng­ lich ausgegebene ursprünglich ausgege- bene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens Verkehrsunterneh- mens gesperrt. Weiterhin wird an die zent­ rale zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter­ geleitetweitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung Ersat- zausstellung innerhalb des 12­monatigen 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über­ nimmt übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä­ denSchäden, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung Beförderungsleis- tung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen

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Samples: www.vrr.de

Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Ver­ kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng­ lich ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent­ rale zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weiter­ geleitetweitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12­monatigen 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über­ nimmt übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä­ denSchäden, die dem*der Abonnent*in dadurch entstehen, dass er*sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.

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Samples: ver-kehr.de

Verlust oder Zerstörung. Der Verlust oder die Zerstörung eines von Tickets ist dem Ver­ kehrsunternehmen Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprüng­ lich ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zent­ rale zentrale Kundendatei des der VRR AöR ein entsprechender Vermerk weiter­ geleitetweitergeleitet. Die Eine Ersatzausgabe eines von abhandengekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12­monatigen 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets über­ nimmt übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schä­ denSchäden, die dem*der Abonnent*in dem Abonnenten/ der Abonnentin dadurch entstehen, dass er*sie er/sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. z .B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.

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Samples: media.radiogutscheine.de