Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von CCM Chemnitz überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Ver- träge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. 5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert CCM Chemnitz dem Kunden die Original-An- wenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist CCM Chemnitz nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online- Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumen- tation, so kann er dies CCM Chemnitz vor Vertragsschluss mitteilen. CCM Chemnitz wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen. 5.3 CCM Chemnitz wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein An- spruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. 5.4 Ist CCM Chemnitz zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der An- schluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 2 | 11 5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeits- schutzrechtlicher Bestimmungen, wird von CCM Chemnitz weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden. 5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von CCM Chemnitz OBL IT-Services überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Ver- träge Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert CCM Chemnitz OBL IT-Services dem Kunden die Original-An- wenderdokumentation Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist CCM Chemnitz OBL IT- Services nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online- Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumen- tationDokumentation, so kann er dies CCM Chemnitz OBL IT-Services vor Vertragsschluss mitteilen. CCM Chemnitz OBL IT-Services wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
5.3 CCM Chemnitz OBL IT-Services wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein An- spruch Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5.4 Ist CCM Chemnitz OBL IT-Services zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der An- schluss Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 2 | 11.
5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeits- schutzrechtlicher arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von CCM Chemnitz OBL IT-Services weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von CCM Chemnitz WenTraCon überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart verein- bart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Ver- träge Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher MietverträgeMietver- träge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert CCM Chemnitz WenTraCon dem Kunden die Original-An- wenderdokumentation Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation Doku- mentation ist CCM Chemnitz XxxXxxXxx nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Vertrags- schluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online- Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumen- tationDokumentation, so kann er dies CCM Chemnitz WenTraCon vor Vertragsschluss mitteilen. CCM Chemnitz WenTraCon wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
5.3 CCM Chemnitz WenTraCon wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein An- spruch Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5.4 Ist CCM Chemnitz WenTraCon zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der An- schluss Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 2 | 11.
5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeits- schutzrechtlicher ar- beitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von CCM Chemnitz WenTraCon weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls Computer- anlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten Da- ten sorgen.
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Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von CCM Chemnitz Jemix überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, StandardsoftwareStandardsoft- ware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Ver- träge Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen Anwendungsbe- dingungen zu entwickeln.
5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert CCM Chemnitz Jemix dem Kunden die Original-An- wenderdokumentation Anwenderdokumenta- tion des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation Dokumenta-tion ist CCM Chemnitz Jemix nicht verpflichtetver- pflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Original- Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online- Online-Hilfe im Rahmen der Software Soft- ware geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumen- tationDokumentation, so kann er dies CCM Chemnitz Je- mix vor Vertragsschluss mitteilen. CCM Chemnitz Jemix wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellener- stellen.
5.3 CCM Chemnitz Jemix wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein An- spruch Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5.4 Ist CCM Chemnitz Jemix zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der An- An-schluss an das Netzwerk Netz- werk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 2 | 11.
5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeits- schutzrechtlicher arbeits-schutzrecht- licher Bestimmungen, wird von CCM Chemnitz Jemix weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompe- tenter kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderli- chenfalls erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoftware der Jemix GmbH 2 / 10 6 Cloud Services: Support / Service Level Agreement
6.1 Jemix leistet für die Cloud Services Support. Soweit im Angebot nicht abweichend verein-bart, gelten hierfür die Leistungszusagen nach dieser Ziffer.
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