Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- den. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service von gegen ihn gel- tend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 OBL IT-Services gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde OBL IT-Services von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und OBL IT-Services die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird OBL IT- Services dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 9.1. Peppermind Systems e.K. gewährleistet, dass durch die bereitgestellten IT-Arbeitsplätze bei vertrags- gemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Peppermind Systems e.K. von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter un- verzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und Peppermind Systems e.K. die Rechtsverteidigung und Ver- gleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird Peppermind Systems e.K. dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeob- liegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 13.1 Die Haftung für Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen Abweichungen ergeben.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 EnBITCon gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde EnBITCon von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und EnBITCon die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird EnBITCon dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 CCM Chemnitz gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde CCM Chemnitz von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und CCM Chemnitz die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird CCM Chemnitz dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1 WenTraCon gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsge- mäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde WenTraCon von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und WenTraCon die Rechtsverteidigung und Ver- gleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird WenTraCon dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1. COMPUTERS & LESSONS gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde COMPUTERS & LESSONS von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und COMPUTERS & LESSONS die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird COMPUTERS & LESSONS dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1 Office Komplett gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Office Komplett von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und Office Komplett die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird Office Komplett dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 6.1 Wolters Kluwer Service und Vertrieb leistet Ge- währ dafür, dass der Lizenzgegenstand frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegen- stehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigen- tumsvorbehalte.