Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 MD Hardware & Service gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt wer- den. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service von gegen ihn gel- tend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Infor- mationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in die- sem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entge- genstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Scha- densersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wur- den, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von MD Hardware & Service sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die MD Hardware & Service entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service ge- leistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1 medianetx GmbH gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemä- ßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt vo- raus, dass der Kunde medianetx GmbH von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüg- lich schriftlich in Kenntnis setzt und medianetx GmbH die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhand- lungen überlässt. Der Kunde wird medianetx GmbH dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstüt- zen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesre- publik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
10.2 Kann der Kunde die bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entgegenstehenden Rechts ei- nes Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann medianetx GmbH nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kun- den die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kun- den gilt Ziffer 4 der AGB.
10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Infrastruktur mit sol- chen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von medianetx GmbH sind.
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist medianetx GmbH berechtigt, die medianetx GmbH entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch medianetx GmbH geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit medianetx GmbH vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 11.1 OBL IT-Services gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde OBL IT-Services von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und OBL IT-Services die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird OBL IT- Services dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
11.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann OBL IT-Services nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
11.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten Cloud Services / Standardsoftware nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Cloud Services / Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von OBL IT-Services sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist OBL IT-Services berechtigt, die OBL IT-Services entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch OBL IT-Services geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit OBL IT-Services vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 13.1 Die Haftung für Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen Abweichungen ergeben.
13.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist BARTEC lediglich verpflichtet, die Leistungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden „Schutzrechte“) zu erbringen, die am Sitz von BARTEC bestehen.
13.3 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs berechtigte Ansprüche gegen den Kunden erhebt, haftet BARTEC gegenüber dem Kunden wie folgt:
a) BARTEC wird nach seiner Xxxx und zu seinen Kosten für die Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass Schutzrechte nicht verletzt werden oder sie austauschen. Ist dies BARTEC zu angemessenen Bedin- gungen nicht möglich, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Frist das Recht zu, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
b) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von BARTEC bestehen nur, wenn der Kunde BARTEC über die von Drit- ten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und BARTEC alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbe- halten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Grün- den ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkennung der Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
13.4 Ansprüche des Kunden im Fall von Schutzrechtsverletzungen sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden entstanden ist. In einem solchen Fall wird der Kunde BARTEC von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Schutzrechts- verletzung, die BARTEC gegenüber geltend gemacht werden, frei- stellen.
13.5 Die Pflicht von BARTEC zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 14.
13.6 Weitere Rechte und Ansprüche des Kunden wegen einer Schutz- rechtsverletzung als die in Ziffer 13 und 14 genannten sind ausge- schlossen.
Gewährleistung für Rechtsmängel. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vertragsgemäße Nutzung des Produkts gegen Sie berechtigte Ansprüche erhebt, haben Sie dots hiervon unverzüglich schriftlich (E-Mail an xxxxxxxx@xxxx.xx genügt) zu unterrichten. dots gewährleistet Ihnen Folgendes: dots wird nach seiner Xxxx auf seine Kosten für das Produkt entweder ein Nutzungsrecht erwirken, es so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität des Produkts nicht erheblich beeinträchtigt wird. Ist dies dots nicht zu angemessenen Bedingungen möglich oder scheitert die Nacherfüllung durch dots innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
Gewährleistung für Rechtsmängel. Die Gewährleistung für Rechtsmängel richtet sich nach Ziffer 18.0 dieser Standardlizenzbedingungen.
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1 Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH gewährleistet, dass durch die bereitgestellte Infrastruktur bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter ver- letzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH die Rechtsvertei- digung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unbe- rührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in Österreich sowie in den Staaten zu- stehen, in denen der Kunde die überlassene Hardware und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.
10.2 Kann der Kunde die bereitgestellte Infrastruktur wegen eines entgegenstehenden Rechts ei- nes Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen ver- schaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 4 der AGB.
10.3 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellte Infrastruktur nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Infrastruktur mit sol- chen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH sind.
10.4 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH berechtigt, die Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH entstande- nen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit Re – Systems IT- Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, ma...
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1 MD Hardware & Service gewährleistet, dass durch die bereitgestellten Arbeitsergebnisse bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleis- tung setzt voraus, dass der Kunde MD Hardware & Service von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und MD Hardware & Service die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird MD Hardware & Service dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Ge- setzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die überlassenen Arbeitsergebnisse bestimmungsgemäß nutzt.
10.2 Kann der Kunde die bereitgestellten Arbeitsergebnisse wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann MD Hardware & Service nach eigener Xxxx entweder (a) die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder
Gewährleistung für Rechtsmängel. 10.1. i2g leistet Gewähr dafür, dass die von i2g erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
10.2. Stehen Dritten solche Rechte zu und machen sie diese geltend, hat i2g alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auf eigene Kosten die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde wird i2g von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichten und i2g sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um geltend gemachte Rechte Dritter zu verteidigen.
10.3. Soweit Rechtsmängel bestehen, ist i2g (a) nach ihrer Xxxx berechtigt, (i) durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung des Vertragsgegenstands beeinträchtigen, oder (ii) deren Geltendmachung zu beseitigen, oder (iii) den Vertragsgegenstand in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass er fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität des Vertragsgegenstands nicht erheblich beeinträchtigt wird, und (b) verpflichtet, die dem Kunden entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
10.4. Scheitert die Mängelbeseitigung gemäß Abs. 3 binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Xxxx den Vertrag kündigen oder mindern und Schadensersatz verlangen.
10.5. Im Übrigen gelten Ziffer 9. Abs. 5, 7 und 8 entsprechend.
Gewährleistung für Rechtsmängel. (1) Rechtsmängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Mangel auf einer Anweisung des Bestellers beruht oder der Besteller den Liefergegenstand in einer nicht vertragsgemäßen Weise verändert oder verwendet hat. Xxxxxx Dritte Rechte an dem Liefergegenstand gegen den Besteller geltend, ist dieser in jedem Fall dazu verpflichtet, - den Lieferer unverzüglich zu unterrichten, sobald Dritte gegen den Besteller Rechtsverletzungen geltend machen, den Lieferer in zumutbarem Umfange bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen bzw. dem Lieferer die Durchführung geeigneter Modifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen, - gegenüber Dritten keine Rechtsverletzungen anzuerkennen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Abschnitts VII auch für unsere Haftung wegen Rechtsmängeln entsprechend.
(2) Werden wir von Dritten wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen, welche auf ein Verhalten des Bestellers zurückzuführen sind, ist der Besteller dazu verpflichtet, uns von der Inanspruchnahme durch den Dritten im Innenverhältnis freizustellen.