Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von EnBITCon überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. 5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert EnBITCon dem Kunden die Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist EnBITCon nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies EnBITCon vor Vertragsschluss mitteilen. EnBITCon wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen. 5.3 EnBITCon wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. 5.4 Ist EnBITCon zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. 5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von EnBITCon weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden. 5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von EnBITCon OBL IT-Services überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert EnBITCon OBL IT-Services dem Kunden die Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist EnBITCon OBL IT- Services nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies EnBITCon OBL IT-Services vor Vertragsschluss mitteilen. EnBITCon OBL IT-Services wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
5.3 EnBITCon OBL IT-Services wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5.4 Ist EnBITCon OBL IT-Services zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von EnBITCon OBL IT-Services weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von EnBITCon WenTraCon überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart verein- bart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher MietverträgeMietver- träge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert EnBITCon WenTraCon dem Kunden die Original- Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation Doku- mentation ist EnBITCon XxxXxxXxx nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Vertrags- schluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies EnBITCon WenTraCon vor Vertragsschluss mitteilen. EnBITCon WenTraCon wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
5.3 EnBITCon WenTraCon wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5.4 Ist EnBITCon WenTraCon zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher ar- beitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von EnBITCon WenTraCon weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage Computer- anlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten Da- ten sorgen.
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Vermietung von Standardsoftware. 5.1 Von EnBITCon Schmalisch IT überlassene Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, StandardsoftwareStan- dardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt wurde. Verträge über die zeitlich beschränkte Überlassung von Software sind daher Mietverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickelnent- wickeln.
5.2 Bei Standardsoftware von Drittherstellern liefert EnBITCon Schmalisch IT dem Kunden die Original- Anwenderdokumentation Original-Anwenderdoku- mentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist EnBITCon Schmalisch IT nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-AnwenderdokumentationenAnwen- derdokumentationen. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er dies EnBITCon Schmalisch IT vor Vertragsschluss Vertrags- schluss mitteilen. EnBITCon Schmalisch IT wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
5.3 EnBITCon Schmalisch IT wird den Objektcode der Standardsoftware überlassen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5.4 Ist EnBITCon Schmalisch IT zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Kunde dafür, dass die ihm mitgeteilten mitge- teilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Netzwerk einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
5.5 Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von EnBITCon Schmalisch IT weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
5.6 Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird von jeder Installation für die Sicherung seiner Daten sorgen.
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